1. Startseite
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Corona: Impfpflicht in Kliniken & Pflegeheimen - Schwieriger Start für Karl Lauterbachs Projekt

PandemieImpfpflicht in Kliniken und Pflegeheimen: Schwieriger Start für Lauterbachs Prestigeprojekt

Ab dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Doch Konsequenzen müssen Ungeimpfte vielerorts erst einmal nicht befürchten.Jürgen Klöckner, Michael Scheppe 14.03.2022 - 16:56 Uhr Artikel anhören

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sorgt für Diskussionen.

Foto: dpa

Berlin, Düsseldorf. Kaum eine Corona-Maßnahme ist so umstritten wie die Impfpflicht. Für die Beschäftigten in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen tritt sie nun in Kraft. Sie müssen bis Dienstag entsprechende Nachweise vorlegen. Ab Mittwoch können Gesundheitsämter dann nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gegebenenfalls Konsequenzen ziehen – etwa Bußgelder oder Tätigkeits- und Berufsverbote verhängen.

Das im Dezember beschlossene Gesetz bedeutet allerdings nicht, dass ab Dienstag tatsächlich alle Beschäftigten in diesen Einrichtungen geimpft sind. Die Bundesländer setzen die einrichtungsbezogene Impfpflicht unterschiedlich um. Insbesondere jene mit niedriger Impfquote setzen auf mehrstufige Verfahren, die sich Wochen oder gar Monate hinziehen können.

Der Start des Prestigeprojekts von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestaltet sich damit schwierig. Dieser musste die Impfpflicht in den vergangenen Wochen immer wieder gegen Kritik aus den Bundesländern und von Gesundheitsämtern verteidigen. Er befürworte das Vorhaben „ohne Wenn und Aber“, sagte der Sozialdemokrat erst vor wenigen Tagen. Er akzeptiere, dass das Gesetz schwierig umzusetzen sei und nicht jedem gefalle. Aber es stehe nicht zur Debatte, davon Abstand zu nehmen – das ließe die Pandemie mit täglich 200 bis 300 Toten nicht zu.

Viele Bundesländer versuchen allerdings, das Gesetz möglichst nachsichtig umzusetzen. Beispiel Sachsen. Hier sind nur rund 64 Prozent der Bevölkerung zweifach geimpft. Das ostdeutsche Bundesland bildet damit das Schlusslicht in Deutschland. Ähnlich hoch ist die Impfquote im medizinisch-pflegerischen Bereich in Sachsen. Etwa ein Drittel der 300.000 Beschäftigten sind laut Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in dem Bundesland derzeit ungeimpft.

Hier sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, welche Folgen ein Betretungsverbot für Beschäftigte für die Versorgung in den Einrichtungen hätte. Einige Landkreise haben bereits angekündigt, dass sich die Einzelfallprüfungen bis in den Sommer ziehen dürften.

In Sachsen-Anhalt soll explizit von einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot abgesehen werden, wenn die Versorgung erheblich gefährdet ist. Ähnlich verfahren Berlin und Thüringen.

Strikte Regeln in Niedersachsen

Deutlich strenger verfahren hingegen Bundesländer mit höheren Impfquoten. In Niedersachsen etwa, wo rund 77 Prozent der Bevölkerung zweifach geimpft sind, droht Beschäftigten ohne Impfnachweis im ersten Schritt ein Bußgeld von 1500 Euro und im zweiten dann in Höhe von 2500 Euro. Bleibt der Nachweis aus, können Gesundheitsämter Betretungs- und Tätigkeitsverbote verhängen.

„In Niedersachsen gibt es mit rund fünf Prozent eine extrem niedrige Quote von ungeimpftem Pflegepersonal“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) dem Handelsblatt. „Wir gehen davon aus, dass sich ein großer Teil dieser Gruppe mit Rücksicht auf das Gesetz noch impfen lässt.“ Er habe bislang noch von keiner Einrichtung gehört, dass es an irgendeiner Stelle Probleme dabei gäbe – etwa mit zu großen Personalausfällen. „Ich blicke deswegen sehr zuversichtlich auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht.“

Die Sorge, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht unmittelbar zu großen Personalausfällen führt, hat sich bislang auch anderswo nicht bestätigt. Selbst in Bundesländern wie Sachsen sind große Kündigungswellen bislang ausgeblieben. Auch vom Handelsblatt befragte Kliniken und Pflegedienstbetreiber sprechen nur von vereinzelten Kündigungen im Zuge der Impfpflicht. Einige Beschäftigte würden auch erst die Entscheidung der Behörden abwarten wollen, heißt es etwa vom Pflegedienstleister Korian.

Der Deutsche Pflegerat sieht langfristig allerdings keine Schlupflöcher für ungeimpfte Beschäftigte. „Wer nicht geimpft ist, wird früher oder später nicht mehr in der Einrichtung arbeiten können“, sagte Verbandspräsidentin Christine Vogler dem Handelsblatt. So rechnet etwa das Uniklinikum Dresden laut einem Sprecher wegen der Impfpflicht in den kommenden Wochen „mit weiteren Weggängen“.

In der ohnehin von Personalnot gekennzeichneten Pflegebranche können schon einzelne Kündigungen große Folgen haben. So teilt der Caritas-Verband, der in katholischer Trägerschaft Pflegeheime betreibt, auf Anfrage mit: „In der aktuellen Situation mit Rekordinfektionszahlen reißt jeder weitere Mitarbeiter, der ausfällt, eine sehr schwer zu füllende Lücke.“

Verbandsvertreterin Vogler ergänzt: „Für Pflegeeinrichtungen, in denen ein großer Teil der Beschäftigten ungeimpft ist, stellt sich dann die Frage des Weiterbetriebs.“ Sofern die Versorgung in einem Landkreis oder einer Stadt weiterhin sichergestellt werden könne, sei es möglich, dass Pflegebedürftige in diesen Einrichtungen nicht mehr aufgenommen und Teilbereiche geschlossen würden.

Nur wenige Impfungen mit Novavax-Vakzin

Dieses Szenario droht auch in einigen Häusern von Korian. Insgesamt liege die Impfquote zwar bei 90 Prozent, doch in einigen Einrichtungen sind der Sprecherin zufolge bis zu 20 Prozent der Beschäftigten ungeimpft. „Sollten dort alle ungeimpften Mitarbeiter ein Beschäftigungsverbot erhalten, werden wir die Versorgung nicht aufrechterhalten können, da wir dann die gesetzlich vorgegebenen Fachkraftquoten nicht erfüllen können.“

Branchenkenner zeigen sich unterdessen wenig zuversichtlich, dass sich viele Ungeimpfte noch zu einer Impfung bewegen ließen. „Insbesondere die Omikron-Variante hat Ungeimpfte in ihrer Haltung bestärkt, wenn sie sehen, dass sich auch Geimpfte anstecken“, sagte Vogler. Hinzu kämen irrationale Ängste.

Die Hoffnung, dass sich bislang ungeimpfte Beschäftigte mit dem Totimpfstoff von Novavax immunisieren lassen würden, hat sich unterdessen nicht bestätigt. Im Klinikum Hanau etwa haben sich gerade mal zehn der insgesamt 1800 Beschäftigten mit dem Vakzin von Novavax gegen Corona impfen lassen. Auch in Dresden sei die Nachfrage danach „sehr gering.“

Klare Vorgaben gefordert

Verwandte Themen
SPD
Berlin
Impfpflicht
Stephan Weil
Petra Köpping

Die Gesundheitsämter blicken mit großem Unmut auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Impfquote sei bei den Beschäftigten insgesamt sehr hoch, sagt die stellvertretende Vorsitzende des Verbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdiensts (BVÖDG), Elke Bruns-Philipps, dem Handelsblatt. Es gebe aber Einrichtungen, in denen bis zu ein Drittel der Beschäftigten nicht geimpft sei.

Es brauche klare Vorgaben, wie mit solchen Situationen zu verfahren sei, welche Fristen gesetzt würden, wann gegebenenfalls ein Tätigkeitsverbot im patientennahen Bereich auszusprechen sei und wann es einen Ermessensspielraum gebe. „In einigen Bundesländern gibt es dazu bereits detaillierte Vorgaben, in anderen noch nicht“, sagt sie. „Die Entscheidungen auf das einzelne Gesundheitsamt zu schieben ist in jedem Fall unglücklich.“

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt