Ukraine-Krieg: „Dieses Chaos gefährdet Frauen und Kinder“ – Union sieht gravierende Mängel bei Flüchtlingsaufnahme
Flüchtlinge aus der Ukraine werden im brandenburgischen Cottbus von Helfern in Empfang genommen.
Foto: dpaBerlin. Nachdem Bund und Länder entschieden haben, Flüchtlingen aus der Ukraine ab dem 1. Juni staatliche Grundsicherung zu gewähren, soll der Bund nun die Kommunen bei der Registrierung unterstützen. Das fordern die in Baden-Württemberg zuständigen CDU-Minister Thomas Strobl (Innen) und Marion Gentges (Migration). Denn nur wer registriert ist, erhält auch staatliche Leistungen.
Durch die Umstellung staatlicher Unterstützung auf Grundsicherung bis zum 1. Juni werde sich für die unteren Ausländerbehörden ein „erhöhter Aufwand“ ergeben, sagte Gentges dem Handelsblatt. „Umso wichtiger wäre, dass auch die Bundespolizei Flüchtende aus der Ukraine registriert.“
Strobl sagte dem Handelsblatt, es müssten auch Dinge in den Blick genommen werden, die über die rein humanitäre Hilfe hinausgingen. Gerade in einer solchen humanitären Katastrophe müsse man auch wissen, wer ins Land komme, wer hierbleibe und wer weiterreise. „Deshalb muss sich der Bund hier auch mehr engagieren, alle Anstrengungen unternehmen, damit die ankommenden Menschen auch registriert werden und eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen wird.“
Die Unions-Bundestagsfraktion warnt schon vor Chaos, sollte die Bundesregierung nicht eine „lückenlose Registrierung“ der Geflüchteten nach der Einreise sicherstellen.
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Denn das sei die Voraussetzung für eine geordnete Verteilung und eine strukturierte Aufnahme, sagte Fraktionsvizin Andrea Lindholz (CSU) dem Handelsblatt. Mehr als fünf Wochen nach Kriegsausbruch sei erst ein Viertel aller ukrainischen Flüchtlinge im Ausländerzentralregister gespeichert. Bis heute wisse man nicht genau, wer bisher tatsächlich eingereist und wo untergekommen sei. „Dieses Chaos gefährdet Frauen und Kinder und lädt ein zu Missbrauch“, sagte die CSU-Politikerin.
Kritik an technischen Problemen bei der Registrierung
Lindholz verlangte, die „Ausnahmeregelung“ für ukrainische Flüchtlinge rechtlich einwandfrei zu regeln. „Der Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Sozialgesetzbuch darf nicht zur Blaupause werden“, warnte sie. „Der zentrale Grundsatz unseres Asylrechts, dass der Einzelfall geprüft wird, muss weiterhin gelten.“ Hilfe und Kontrolle müssten Hand in Hand gehen.
Bisher bekommen die Geflüchteten geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit der am vergangenen Donnerstag bei einer Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Umstellung auf die Grundsicherung erhalten sie einen einfacheren Zugang zum Arbeitsmarkt. Der Bund trägt die Kosten der Grundsicherung, also die monatlichen Regelsätze.
Zusätzlich zahlt der Bund den Ländern und Kommunen dieses Jahr pauschal zwei Milliarden Euro: 500 Millionen Euro, um den Kommunen bei den Unterkunftskosten stärker zu helfen, und 500 Millionen Euro als Abschlagszahlung an die Länder für die Kosten, die bis Juni entstanden sind und noch entstehen.
Außerdem fließt eine Milliarde Euro als Beteiligung an den Integrationskosten, etwa für Kita- und Schulplätze und die Gesundheitsversorgung.
Damit die Jobcenter ab Juni aber ihre Aufgaben erfüllen können, brauchen sie die Grunddaten der Geflüchteten. Laut Gentges sind Städte und Gemeinden durch die Registrierung „stark belastet“. Grund sei auch die für Ukraineflüchtlinge aktivierte sogenannte Massenzustrom-Richtlinie. Sie können damit ohne langwieriges Asylverfahren sofort einen vorübergehenden Schutzstatus und eine Arbeitserlaubnis bekommen.
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Das Land unterstütze die Kommunen zwar, indem Registrierungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorgenommen würden, erläuterte Gentges. „Eine zusätzliche Entlastung durch den Bund wäre aber geboten, zumal es auch bei den vom Bund zur Verfügung gestellten Registrierungsstationen immer wieder zu technischen Problemen kommt, was die Registrierung durch Land und untere Ausländerbehörden erschwert.“
Neues Verteilsystem stößt auf Widerstand in den Ländern
In dem Bund-Länder-Beschluss vom vergangenen Donnerstag ist von einer Beschleunigung und Optimierung der Registrierung für diejenigen die Rede, die in Deutschland blieben. Dazu gehöre auch, technische Probleme der IT schnellstmöglich zu beheben.
Nach wie vor fehlt den Behörden der Überblick, wie viele Menschen aus der Ukraine überhaupt hier sind und wo sie unterkommen. Bis zum gestrigen Montag wurden 331.642 Flüchtlinge von der Bundespolizei festgestellt, meist Frauen, Kinder und ältere Menschen. Doch alle gehen von viel höheren Zahlen aus. Denn Menschen mit ukrainischem Pass können ohne Visum einreisen und ohne sich anzumelden 90 Tage bleiben.
Das Bundesinnenministerium hatte die Länder zuletzt gebeten zu prüfen, ob zusätzliche Registrierungsgeräte bestellt werden müssten, um die Kapazitäten zu erhöhen. Die sogenannten Pik-Stationen werden von der Bundesdruckerei bereitgestellt.
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Das Kürzel Pik steht bei den Ausländerbehörden für „Personalinfrastrukturkomponente“. Zu den Erfassungsgeräten gehören unter anderem eine Kamera, ein Dokumentenprüfgerät und ein Fingerabdruckscanner.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt die registrierenden Stellen derzeit mit 170 solcher Registrierungsgeräte und 260 Beschäftigten. Um die bundesweite Verteilung der Flüchtlinge zu verbessern, setzt der Bund zudem auf das vom BAMF neu entwickelte Registrier- und Verteilsystem für Flüchtlinge aus der Ukraine namens „Free“.
Die „Fachanwendung zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung zum vorübergehenden Schutz“ („Free“) solle zügig „überall eingeführt und optimiert“ werden, vereinbarten Bund und Länder.
In den Ankunftszentren, Aufnahmeeinrichtungen und Ausländerbehörden soll es dann leichter möglich sein, von allen Ankommenden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und weitere personenbezogene Daten zu erfassen.
Jedoch stieß „Free“ bereits in der Testphase auf Widerstand aus den Ländern. In internen Mails aus den Flüchtlingsämtern der Länder, aus denen der „Tagesspiegel“ zitiert, heißt es demnach, dass der „Zeitaufwand sich deutlich erhöht“, das System „eine unüberwindbare Hürde“ darstelle und deshalb „nicht tragbar“ sei.
Besonders sperren sollen sich Länder mit bislang eher weniger Flüchtlingen, weil künftig auch möglich sein soll, dass sie – zumindest kurzfristig – mehr Menschen auf einmal aufnehmen müssen, als nach dem Königsteiner Schlüssel vorgesehen wären.