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Digital Services ActEU einigt sich auf Gesetz gegen Hass und illegale Inhalte im Internet

Kriegspropaganda, Lügen, Hass und Hetze – all das soll es im Internet bald weniger geben. Die EU hat sich auf ein wegweisendes Gesetz verständigt. Die letzte Verhandlungsrunde hatte es nochmal in sich. 23.04.2022 - 02:55 Uhr Artikel anhören

Der Digital Services Act ist Teil eines großen Digital-Pakets, das die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hat.

Foto: Reuters

Brüssel. Große Technologiekonzerne wie Google, Facebook-Eigner Meta und Microsoft werden künftig in der Europäischen Union schärfer reguliert. In der Nacht auf Samstag verständigten sich die EU-Länder und Unterhändler des EU-Parlaments nach 16-stündigen Verhandlungen auf den sogenannten Digital Services Act (DSA).

Er soll Online-Plattformen dazu zwingen, stärker gegen Hass und Hetze und andere illegale Inhalte vorzugehen oder hohe Strafen zu riskieren. „Damit wird sichergestellt, dass das, was offline illegal ist, auch online als illegal angesehen und behandelt wird – nicht als Slogan, sondern als Realität“, schrieb EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einem Tweet.

Bundesdigitalminister Volker Wissing begrüßte die Einigung und sprach von einem Meilenstein für die EU-Bürger. Für Vestager ist der DSA bereits der zweite Grundpfeiler, um die Zügel gegenüber den US-Technologiekonzernen anzuziehen.

Erst vergangenen Monat hatten sich die EU-Institutionen nach zähem Ringen auf den sogenannten Digital Markets Act (DMA) geeinigt, der Google, Amazon, Meta und Microsoft dazu zwingen könnte, ihre Geschäftspraktiken zu ändern. DSA und DMA schaffen zusammen einen EU-weiten modernisierten Rechtsrahmen, der die vor über 20 Jahren erlassene E-Commerce-Richtlinie ersetzt.

„Google, Meta und andere große Online-Plattformen müssen aktiv werden, um ihre Nutzer besser zu schützen“, teilte die EU-Abgeordnete Dita Charanzova mit, die bereits vor acht Jahren neue Regeln gefordert hatte. Bundesjustizminister Marco Buschmann lobte den Durchbruch in den im Januar gestarteten Trilogverhandlungen unter französischer Ratspräsidentschaft: „Nun ist der Weg frei für einheitliche Vorgaben für soziale Netzwerke und andere Online-Plattformen in Europa. Diese brauchen wir, weil das Internet nicht an Landesgrenzen endet.“

Verbot von gezielter auf Kinder ausgerichtete Werbung

Morddrohungen, aggressive Beleidigungen und Gewaltaufrufe hätten im Netz nichts zu suchen. Nach der Grundsatzeinigung wird jetzt noch an den Details gearbeitet. Der DSA soll 2024 in Kraft treten. Die Einigung muss noch einmal vom Europaparlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Dies gilt aber als Formsache.

Wissing sagte: „Jetzt füllen wir diese Vereinbarung mit Leben und bringen schnell die notwendigen Maßnahmen in Deutschland auf den Weg.“ Konkret muss ein „Digitale-Dienste-Gesetz“ erarbeitet und die bestehenden nationalen Gesetze überarbeitet werden.

Unter anderem sieht der DSA vor, dass sogenannte „dark patterns“, also manipulative Design-Praktiken, verboten werden. Diese nutzen manche Unternehmen, um Verbraucher zu einer Kaufentscheidung zu drängen. Außerdem sollen große Plattformen ihren Nutzern künftig mehr Einfluss dabei einräumen, welche Werbeanzeigen ihnen angezeigt werden.

Gezielte auf Kinder ausgerichtete Werbung oder solche, die auf sensiblen Daten wie Religion, Geschlecht oder politischen Meinungen basiert, soll verboten werden. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Bußgelder von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Bei Facebook könnten das - gemessen am Umsatz von knapp 118 Milliarden Dollar im vergangenen Jahr - bis zu sieben Milliarden Dollar sein. Bei wiederholten Verstößen könnte Firmen sogar verboten werden, in der EU Geschäfte zu machen.

EU reagiert mit Sonderregel auf russische Invasion

Zugleich gibt es Sonderregeln, die im Falle von Krisen in Kraft treten. Damit reagierten die EU-Institutionen auf die russische Invasion der Ukraine. Online-Plattformen könnten dann gezwungen werden, Informationen an Aufsichtsbehörden und Experten abzugeben.

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Zudem kommen auf die Technologieunternehmen Kosten hinzu. Sie müssen jährlich eine Gebühr von bis zu 0,05 Prozent ihres Jahresumsatz zahlen, um die Kosten für die Überwachung ihrer Aktivitäten zu tragen.

dpa, rtr
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