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Bußgeldkatalog 2025Das sind die häufigsten Verkehrsverstöße in Deutschland

Wer beim Fahren eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begeht, muss mit Konsequenzen in Form von Geldbußen, aber auch Freiheitsstrafen rechnen. Ein Überblick.Dominik Zubel 06.08.2025 - 13:00 Uhr Artikel anhören

Ein Polizist stoppt ein Fahrzeug im Rahmen eines 24-Stunden-Blitz-Marathons.

Foto: imago images/Martin Müller

Düsseldorf. Im Jahr 2024 hat das Fahreignungsregister (FAER) rund 4,1 Millionen Verkehrsverstöße in Deutschland erfasst – 79.935 weniger als noch im Vorjahr. Davon waren 238.223 Straftaten und 3.888.334 Ordnungswidrigkeiten. Das zeigen die jüngsten Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Geschwindigkeitsverstöße gehören dabei zu den häufigsten Verkehrsvergehen in Deutschland.

Lesen Sie hier alles Wichtige zum Bußgeldkatalog 2025, den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland, welche Strafen im Detail drohen und wie sie sich berechnen.

Welcher Toleranzabzug gilt bei Geschwindigkeitsverstößen?

Innerorts sind die Strafen bei identischem Tatbestand höher als außerorts.

Foto: dpa

Mit 2.416.962 Fällen stehen Geschwindigkeitsverstöße laut FAER in Deutschland auf Platz eins der häufigsten Verkehrsauffälligkeiten. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wird beim Fahren die Höchstgeschwindigkeit überschritten, entscheiden unter anderem die Differenz der tatsächlichen Geschwindigkeit und der geltenden Höchstgeschwindigkeit sowie der Ort des Verstoßes – innerorts oder außerorts – über die Höhe der Strafe.

Dieser Toleranzabzug gleicht mögliche Ungenauigkeiten beim Messen aus. Grundsätzlich gilt: Bei einer erlaubten Geschwindigkeit von bis zu 100 Kilometern pro Stunde wird eine Toleranz von drei Kilometern pro Stunde abgezogen. Bei erlaubten Geschwindigkeiten von mehr als 100 Kilometer pro Stunde (km/h) beträgt der Abzug drei Prozent.

Anders verhält es sich mit einer durch ein Videonachfahrsystem erfassten Tempoüberschreitung. Dabei messen Polizeibeamte die Geschwindigkeit aus einem fahrenden Fahrzeug heraus. Der Toleranzabzug beträgt dann fünf Kilometer pro Stunde bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h oder fünf Prozent bei mehr als 100 km/h.

Bußgeldkatalog 2025: Diese zehn Geschwindigkeitsbereiche gelten

Responsive Tabelle
Überschreitung Innerorts Außerorts
bis zu 10 km/h 30 Euro 20 Euro
11 bis 15 km/h 50 Euro 40 Euro
16 bis 20 km/h 70 Euro 60 Euro
21 bis 25 km/h 115 Euro 100 Euro
26 bis 30 km/h 180 Euro 150 Euro
31 bis 40 km/h 260 Euro 200 Euro
41 bis 50 km/h 400 Euro 320 Euro
51 bis 60 km/h 560 Euro 480 Euro
61 bis 70 km/h 700 Euro 600 Euro
über 70 km/h 800 Euro 700 Euro

Die Verstöße sind im Bußgeldkatalog 2025 in zehn Geschwindigkeitsbereiche unterteilt. Innerorts sind die Strafen bei identischem Tatbestand höher als außerorts. Zum Beispiel:

  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Personenkraftwagen (Pkw) von bis zu zehn km/h innerorts ist mit einem Bußgeld von 30 Euro zu rechnen.
  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw von 21 bis 25 km/h innerorts ist mit einem Bußgeld von 115 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.

Auslagen und Bearbeitungsgebühren sind in diesen Beispielen nicht eingerechnet.

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Handy am Steuer: Ein Punkt in Flensburg und Bußgeld

Die Nutzung des Handys über Sprachsteuerung ist erlaubt, sofern Autofahrer das Gerät dafür nicht in die Hand nehmen.

Foto: dpa

Auf dem zweiten Platz der häufigsten Verkehrsauffälligkeiten rangiert das Handy am Steuer. 380.292 Verkehrsverstöße wurden 2023 im Fahreignungsregister erfasst. Das sind 24.449 Fälle weniger als im Vorjahr. Alleine in Nordrhein-Westfalen (NRW) wurden 117.952 dieser Fälle registriert.

Wer sein Handy am Steuer oder auf dem Fahrrad in der Hand hält, muss mit Bußgeldern und oft auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Nutzung über die Sprachsteuerung ist allerdings erlaubt. Dabei sollte der Blick auf das Display allerdings sehr kurz und der aktuellen Geschwindigkeit angepasst sein. Langes Lesen einer Nachricht oder Fotografieren, ist beispielsweise nicht erlaubt. Laut Bußgeldkatalog 2024 erwarten Handynutzer folgende Konsequenzen:

  • Nutzung des Handys am Steuer eines Kfz: ein Punkt in Flensburg und 100 Euro Bußgeld
  • Mit Gefährdung: zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot und 150 Euro Bußgeld
  • Mit Sachbeschädigung: zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot und 200 Euro Bußgeld
  • Für die Handynutzung beim Fahrradfahren fällt ein Bußgeld von 55 Euro an.

Wurden Sie mit dem Handy in der Hand geblitzt, liegen zwei Verkehrsverstöße vor. In dem Fall wird mit Bußgeldern und Strafen wie folgt verfahren: 

  1. Das höhere Bußgeld ist komplett zu entrichten.
  2. Das niedrigere Bußgeld ist zur Hälfte zu entrichten.
  3. Anfallende Punkte und/oder Fahrverbote werden addiert.

Rotlichtverstöße: Die Sekunde zählt

Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß – die Höhe der Bußgelder unterscheidet sich deutlich.

Foto: dpa

Überfahren Sie eine rote Ampel, wird zwischen zwei Arten unterschieden: dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Höhe der Bußgelder unterscheidet sich bei diesen beiden Arten des Verstoßes deutlich. Wird eine rote Ampel überfahren, die weniger als eine Sekunde rot angezeigt hat, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, hat der Fahrer einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen.

2024 wurden insgesamt 319.472 Rotlichtverstöße im Fahreignungsregister erfasst. Laut Bußgeldkatalog.org und dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) ist mindestens mit den folgenden Bußgeldern und Strafen zu rechnen:

Einfacher Rotlichtverstoß

  • 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • 200 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg bei zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • 240 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg bei einem Unfall

Qualifizierter Rotlichtverstoß

  • 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot bei zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot bei einem Unfall

Abstandsverstöße: Die „Halber-Tacho-Regel“

Der Sicherheitsabstand soll gegen Auffahrunfälle vorbeugen.

Foto: REUTERS

Auf dem vierten Platz finden sich die „Drängler“ wieder. Mit einem Abstandsverstoß ist die Unterschreitung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug gemeint. 2024 wurden 219.768 Fälle von Unterschreitungen des Mindestabstands registriert.

Der Sicherheitsabstand soll gegen Auffahrunfälle vorbeugen. Denn das vorausfahrende Fahrzeug kann aus verschiedenen Gründen plötzlich bremsen. Die Reaktionsgeschwindigkeit des Fahrers und der Bremsweg entscheiden dann, ob es kracht oder nicht. Da der Bremsweg abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit ist, gilt: je höher die Geschwindigkeit und geringer der Abstand, desto höher die Strafen. Für die Einhaltung des Mindestabstands gibt es verschiedene Faustregeln. Zum Beispiel:

Innerorts: Der Sicherheitsabstand sollte drei Fahrzeuglängen betragen.

Außerorts: Der Abstand sollte die Hälfte des aktuellen Geschwindigkeitswerts in Metern betragen.

Laut des aktuellen Bußgeldkatalogs 2025 ist zum Beispiel bei einer Unterschreitung des Mindestabstands unter 80 Kilometer pro Stunde mit einem Bußgeld von 25 Euro zu rechnen – und mit Gefährdung 30 Euro. Bei einer Geschwindigkeit von über 80 Kilometern pro Stunde ist neben der Geschwindigkeit auch der Abstand zum vorausfahrenden Auto entscheidend. Die Strafen können je nach Einzelfall auf bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot klettern.

Beispiele:

  • Geschwindigkeit über 80 Kilometer pro Stunde und Abstand unter 5/10 des halben Tachowerts: 75 Euro Bußgeld und einen Punkt
  • Geschwindigkeit über 80 Kilometer pro Stunde und Abstand unter 1/10 des halben Tachowerts: 320 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Geschwindigkeit über 100 Kilometer pro Stunde und Abstand unter 3/10 des halben Tachowerts: 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot
  • Geschwindigkeit über 130 Kilometer pro Stunde und Abstand unter 1/10 des halben Tachowerts: 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot
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Fahren ohne Fahrerlaubnis: eine Straftat

Der Führerschein bescheinig eine Fahrerlaubnis amtlich.

Foto: dpa

Auf Platz fünf der häufigsten Verkehrsvergehen steht das Fahren ohne Fahrerlaubnis. 2024 wurden 112.416 solcher Vergehen registriert. Die meisten dieser Vergehen wurden in Nordrhein-Westfalen (23.412), Bayern (20.325) und Baden-Württemberg (17.450) begangen.

Wer noch keine Fahrschulausbildung absolviert hat und trotzdem mit einem Kraftfahrzeug (Kfz) auf öffentlichen Straßen fährt, ist ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Dies ist nicht gleichzusetzen mit dem Fahren, ohne den Führerschein mitzuführen. Ist man im Besitz einer Fahrerlaubnis, hat kein Fahrverbot, führt aber keinen Führerschein mit, droht ein Bußgeld von zehn Euro.

Grundsätzlich ähneln die Strafen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis denen, die beim Fahren trotz Fahrverbots drohen. Das kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein. Die Geldstrafe richtet sich nach der Schwere der Tat und den finanziellen Verhältnissen des Fahrers. Zusätzlich gilt man ab diesem Zeitpunkt als vorbestraft. Fahrzeughalter, die ihr Kfz an Personen mit einem Fahrverbot zur Nutzung überlassen, machen sich ebenso strafbar.

Alkoholverstöße: Platz sechs der häufigsten Verkehrsvergehen

Ab einem Wert von 0,3 bis 1,09 Promille gilt man bereits als relativ fahruntüchtig.

Foto: dpa

Auf Platz sechs der häufigsten Verkehrsvergehen finden sich mit 107.384 registrierten Fällen die Alkoholverstöße. Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit dürfen vor der Fahrt überhaupt keinen Alkohol konsumieren. Für alle anderen Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis gilt die 0,5-Promillegrenze. Bis zu dieser Grenze ist das Autofahren grundsätzlich straffrei.

Ab einem Wert von 0,3 bis 1,09 Promille gilt man allerdings bereits als relativ fahruntüchtig. Gefährdet man ab diesem Wert den Verkehr, drohen vergleichbare Strafen wie bei einem Promillewert ab 1,1. Das sind drei Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Wird beim Fahrer ohne Verkehrsgefährdung eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille gemessen, drohen 500 Euro bis 1500 Euro Strafe. Zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten.

Vorfahrtsverstöße

In Deutschland gilt grundsätzlich die Rechts-vor-Links-Regel.

Foto: obs

Das Kraftfahrt-Bundesamt meldet 83.058 Fälle von Vorfahrtsverstößen im Jahr 2024. Die meisten dieser Verstöße wurden in Nordrhein-Westfalen (20.050), Bayern (14.098) und Baden-Württemberg (13.175) begangen. Bremen verzeichnete mit 666 Einträgen 2024 die wenigsten Vorfahrtsverstöße.

In Deutschland gilt grundsätzlich die Rechts-vor-Links-Regel. Dabei hat an Kreuzungen der von rechts Kommende Vorfahrt. Neben dieser Regel gibt es unterschiedliche Verkehrsschilder und Ampelanlagen, die die Vorfahrt regeln. Laut Bußgeldkatalog.org wird dabei zwischen zwei Arten von Verkehrsschildern unterschieden. Positive Verkehrszeichen, die die Vorfahrt signalisieren und negative Verkehrszeichen, die die Wartepflicht signalisieren. Wer die in der jeweiligen Verkehrssituation geltenden Vorfahrtsregeln verletzt, muss mit Bußgeldern von 10 Euro bis 120 Euro und einem Punkt rechnen.

Überholen und Vorbeifahren

Grundsätzlich gilt, überholt werden darf nur von links.

Foto: REUTERS

2024 wurde in Deutschland offiziell 54.372 Mal falsch überholt oder falsch an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeigefahren. Grundsätzlich gilt, überholt werden darf nur von links. In Ausnahmefällen darf auch rechts überholt werden. Unter anderem zählen innerorts, außerorts im Stau oder auf dem Beschleunigungsstreifen dazu. Dem ADAC zufolge ist es in den folgenden Situationen grundsätzlich verboten, zu überholen:

  • Wenn Verkehrszeichen ein Überholverbot anzeigen
  • An einem Fußgängerüberweg
  • Wenn nicht die gesamte Überholstrecke eingesehen werden kann
  • Wenn die Sicht durch Regen, Schneefall oder Nebel eingeschränkt ist
  • Wenn der Überholende nicht wesentlich schneller fahren kann, ohne die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten
  • Wenn ein Bus oder eine Straßenbahn mit Warnblinklicht an einer Haltestelle hält
  • Wenn die Verkehrslage unklar ist

Die Strafen beim falschen Überholen reichen von 20 Euro Bußgeld bis zu 300 Euro. Dazu können bis zu zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot kommen. Je nach Tat ist laut Strafgesetzbuch (§ 315c) auch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. Beispiele für Sanktionen nach falschem Überholen sind laut Bußgeldkatalog.org:

  • Seitenabstand nicht eingehalten: 30 Euro Bußgeld
  • Nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Den nachfolgenden Verkehr gefährdet: 80 Euro und ein Punkt
  • Außerorts mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 120 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung anderer: 250 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot und je nach Tatbegehung eine Geldstrafe, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Drogenverstöße

Laut Bußgeldkatalog.org zählen Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine und Ecstasy zu den am häufigsten konsumierten Drogen.

Foto: dpa

Platz neun der häufigsten Verkehrsauffälligkeiten belegt das Fahren unter dem Einfluss von Drogen. Im Jahr 2024 wurden 46.919 Fälle im Fahreignungsregister erfasst. Laut Bußgeldkatalog.org zählen Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine und Ecstasy zu den am häufigsten konsumierten Drogen. Im Vergleich zum Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es bei den meisten Drogen am Steuer keine Grenzwerte.

Konsumenten, die unter Einfluss von Rauschmitteln am Steuer erwischt werden, müssen beim ersten Vergehen mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Wird der Fahrer oder die Fahrerin ein zweites Mal erwischt, drohen nach aktuellem Bußgeldkatalog 1.000 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte. Zusätzlich wird fast immer eine MPU angeordnet. Bei einem Verkehrsunfall drohen beteiligten Fahrern, die unter Drogeneinfluss standen, der Führerscheinentzug und eine Freiheitsstrafe.

Seit dem 22. August 2024 gibt es einen Grenzwert für den in Cannabis enthaltenen Stoff THC. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert ebenfalls 500 Euro Buße. Befindet sich gleichzeitig Alkohol im Blut, drohen laut ADAC in der Regel 1.000 Euro Bußgeld.

Fahrerflucht

Wer sich bei einem Parkrempler vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht.

Foto: dpa

Im Fahreignungsregister gab es im Jahr 2024 zu Unfallflucht 32.850 Einträge. Entfernen sich Unfallbeteiligte vom Unfallort, bevor sie anderen Betroffenen Auskunft zu ihrer Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung gegeben haben, müssen sie mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Dies gilt nach Strafgesetzbuch (§142) ebenfalls, wenn ein Unfallbeteiligter nicht „eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen“. Diese Wartezeit beträgt laut Bußgeldkatalog.org zwischen 20 und 60 Minuten. Sollte nach dieser Zeit niemand erscheinen, müsse die Polizei kontaktiert werden. Eine unter den Scheibenwischer geklemmte Notiz reiche nicht aus.

Ranking der häufigsten Verkehrsverstöße 2024:

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Platz Zuwiderhandlung Anzahl
1 Geschwindigkeitsverstöße 2.416.962
2 Handyverstöße 380.292
3 Rotlichtverstöße 319.472
4 Abstandsverstöße 219.768
5 Fahren ohne Fahrerlaubnis 112.416
6 Alkoholverstöße 107.384
7 Vorfahrtsverstöße 83.058
8 Überholverstöße 54.372
9 Drogenverstöße 46.919
10 Unfallflucht 32.850

Quelle: Fahreignungsregister (FAER)

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Dieser Artikel erschien bereits im August 2022. Der Artikel wurde am 04.08.2025 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.

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