Grundsteuer 2022: Welche Daten Sie für Ihre Grundsteuererklärung brauchen
Für alle 36 Millionen bebauten und unbebauten Grundstücke in Deutschland muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Foto: dpaFrankfurt. Alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland müssen in diesen Tagen Daten ans Finanzamt melden. Vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 haben sie Zeit, ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts – umgangssprachlich eine Grundsteuererklärung – abzugeben. Und zwar digital über Elster. Die Abgabe in Papierform ist außerhalb Bayerns und Niedersachsens nur noch in Härtefällen erlaubt. Wir haben für Sie alle wichtigen Infos zur Grundsteuer und Grundsteuererklärung zusammengestellt.
Auch wenn die Sommerferien vor der Tür stehen und die Aufgabe lästig erscheint, sollten Sie sich als Eigentümer des Themas annehmen: Aufschieben bringt nur Ärger. Wer die Frist versäumt, dem droht ein Verspätungszuschlag. Dieser beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro. Abgeben muss, wer am Stichtag 1.1.2022 Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstücks war.
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Grundsteuererklärung 2022: Bisherige Feststellung der Grundsteuer verfassungswidrig
Notwendig wird die Grundsteuererklärung, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Methodik der Feststellung für verfassungswidrig erklärte. Sie basiert auf jahrzehntealten Einheitswerten, die die Wertentwicklung nicht korrekt abbilden. Daher wird die Berechnung ab 2025 reformiert und alle 36 Millionen Immobilien in Deutschland werden neu bewertet. Und da die Finanzverwaltung die Daten dafür nicht alle in elektronisch verarbeitbarer Form vorliegen hat, muss jeder Immobilieneigentümer seine Daten selbst digitalisieren.