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MietrechtHohe Energiepreise: Darf eine Wohnungsgesellschaft Mietern das Warmwasser einschränken?

Weil sie Zahlungsausfälle bei der Nebenkostenabrechnung fürchtet, führt eine Wohnungsgenossenschaft in Sachsen Zeiten ohne Warmwasser ein. Der Mieterbund hat dazu eine klare Rechtsauffassung.Kerstin Leitel 05.07.2022 - 16:58 Uhr Artikel anhören

Die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde eG schränkt angesichts der Energiekrise die Zeiten mit Warmwasserversorgung ein.

Foto: dpa

Frankfurt. „Freundlicher Wohnraum in einem gepflegten Wohnumfeld – das bietet Ihnen die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde eG“: So wirbt die Gesellschaft aus dem östlichen Erzgebirge auf ihrer Website. Doch in sozialen Medien sieht sich die Wohnungsgenossenschaft gerade ganz und gar unfreundlichen Kommentaren gegenüber.

Denn in einem Schreiben hatte der Vorstand angekündigt, dass man „für den Winter sparen“ müsse – und deswegen die Betriebszeiten für Heizung und Warmwasser anpasse: Die Heizung bleibe bis September ausgeschaltet, und Warmwasser gebe es für die Mieter der rund 600 Wohnungen nur noch zu bestimmten Zeiten. Wer an einem Werktag zwischen acht und elf Uhr duschen möchte, muss sich auf eine Erfrischung einstellen.

„Wir bitten um Ihr Verständnis“, schreibt der Vorstand dazu. Aber die Preise für Gas und Strom seien gestiegen. Zudem sei der Schritt in der Mitgliederversammlung bereits angekündigt worden. Über die Maßnahme hatten zuvor mehrere Medien berichtet.

Bislang scheinen keine anderen Gesellschaften oder Immobilieneigentümer diesem Beispiel zu folgen – aus gutem Grund. Denn „das Vorgehen der Genossenschaft ist rechtlich unzulässig und wäre nur bei ausdrücklichem Einverständnis aller Parteien möglich“, äußert sich der Deutsche Mieterbund in Berlin.

Doch so viel Empörung der Führung der „WG Dipps“ auch entgegenschlägt: Der Anlass ist ernst. Denn nicht nur sie macht sich Sorgen, dass Mieter wegen der stark gestiegenen Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnten, wenn in den nächsten Monaten die Jahresrechnungen für Strom und Gas in den Briefkästen liegen.

„Problemflutwelle“ bei Nebenkostenabrechnungen

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller hatte kürzlich in der „Welt am Sonntag“ bereits gewarnt: „In drei Monaten werden Menschen ihre Rechnung nicht mehr zahlen können.“ Auch Immobilienmanager Rolf Buch, Chef von Europas größtem Wohnungskonzern Vonovia, befürchtet, dass bei den nächsten Abrechnungen eine „Riesenproblemflutwelle“ drohe.

Wie groß das Problem werden könnte, zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): Demnach gaben gut 25 Prozent der Deutschen im Mai 2022 mehr als zehn Prozent ihres Nettoeinkommens für Energie aus. Dazu gehören Ausgaben für Heizen, Warmwasser und Strom. Zum Vergleich: 2021 war nur für 14,5 Prozent der Deutschen die Belastung so hoch.

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Gibt eine Person mehr als zehn Prozent ihres Nettoeinkommens für Energie aus, gilt sie als „energiearm“. Weil Millionen Deutsche zur Miete wohnen und ihre Nebenkostenabrechnung erst in einigen Monaten zugeschickt bekommen werden, werden sich die Folgen der Preiserhöhung verspätet zeigen. Gerade in Ostdeutschland könnten aber viele Vermieter und Mieter böse Überraschungen erleben, denn hier ist die Anzahl schlecht sanierter Gebäude besonders hoch.

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