Geldanlage: UDI-Insolvenzverwalter muss abtreten – Richter zweifeln an seiner Unabhängigkeit
Das Drama um die Pleite des Öko-Investmenthaus UDI geht weiter: Das Landgericht setzt den Insolvenzverwalter ab.
Foto: udiBerlin. Der Brief, der Insolvenzverwalter Jürgen Wallner in die Bredouille bringt, umfasst zwei Seiten und zwei Vollmachten. Die Anleger der insolventen Öko-Investmentgruppe UDI könnten eines der Formulare unterschreiben, bot Wallner im September 2021 an. „Je nachdem, welchen Anwalt sie mandatieren möchten“, werde der gewählte Jurist sie bei den Gläubigerversammlungen vertreten. Wallner hatte eine gute Nachricht: „Kosten fallen für Sie keine an.“
Es dauerte nicht lange, bis andere Anlegeranwälte „Foulspiel“ riefen. Sie sehen sich durch die Vorauswahl der Juristen benachteiligt. Kurz vor der Gläubigerversammlung forderte die Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin das Amtsgericht in Leipzig auf, Wallner zu entlassen. Der Dresdner sei nicht unabhängig, hieß es zur Begründung, er habe das „grundlegende Vertrauen in ein ordnungsgemäßes Handeln zerstört“. Lange passierte nichts.
Nun hat das Landgericht Leipzig Überraschendes angeordnet: „Der Beschwerdegegner ist aus dem Amt als Insolvenzverwalter zu entlassen“, heißt es in einem Beschluss vom 27. Juni. Wallners Schreiben wecke „berechtigte Zweifel“ daran, dass er gegenüber allen Gläubigern gleichermaßen neutral sei. So habe er seine Auswahl der Juristen den Gläubigern „nicht ansatzweise“ erklärt und nicht darauf hingewiesen, dass andere Anwälte ebenfalls infrage gekommen wären.