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Hitze im BüroWann dürfen Angestellte die Arbeit verweigern?

Die Hitzewelle setzt vielen Arbeitnehmern zu. Welche Rechte und Pflichten Chefs und Angestellte in dieser Situation haben.Claudia Obmann 14.07.2023 - 15:57 Uhr Artikel anhören

Schon ab Temperaturen von 26 Grad im Büro sieht der Arbeitsschutz Maßnahmen wie Ventilatoren vor.

Foto: Imago/Westend61

Düsseldorf. Außentemperaturen von 30 Grad und mehr: Auch in diesem Sommer ist das an vielen Orten in Deutschland wieder Normalität. Was bedeutet das für den Arbeitsalltag? Dürfen Angestellte stunden- oder tagelang die Arbeit ruhen lassen, wenn es im Büro heiß ist? Und was ist mit der großen Zahl Mitarbeiter im Homeoffice? Muss der Arbeitgeber ihnen für das Büro unterm Dach womöglich eine Klimaanlage spendieren?

„Wem es zu heiß wird, der darf weder eigenmächtig nach Hause gehen oder die Arbeit niederlegen noch ohne Absprache technische Vorkehrungen auf Kosten des Chefs treffen“, sagt Tobias Brors, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf. Wer nicht arbeitet, obwohl er müsste, verletze seine Pflicht und riskiere so eine Abmahnung.

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Generell soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Es sei denn, die Außentemperatur ist höher – dann gilt eine Obergrenze in Räumen von 35 Grad. Das hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) in der Richtlinie für Arbeitsstätten festgelegt.

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