Risikomanagement: Finanzaufsicht kritisiert Mängel bei Deutsche-Börse-Tochter Clearstream
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen wegen der möglichen Beteiligung des Konzerns an Cum-Ex-Geschäft intensiviert.
Foto: dpaFrankfurt. Die Finanzaufsicht Bafin geht wegen Mängeln beim Management von Steuerrisiken gegen die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream vor. Deren Tochter Clearstream Banking AG Frankfurt muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten und bei einer Sonderprüfung festgestellte Mängel beseitigen, wie die Bafin am Donnerstagabend mitteilte.
Anlass der Sonderprüfung waren Finanzkreisen zufolge die Ermittlung der Staatsanwaltschaft Köln gegen Clearstream wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte. Damit haben Banken und Investoren den Staat jahrelang um Milliarden betrogen, indem sie sich bei Dividendengeschäften eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten ließen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb auch gegen die Deutsche Börse und durchsuchte den Konzern 2019. Sie geht unter anderem dem Verdacht nach, dass Clearstream-Mitarbeiter Banken bei Aktiengeschäften zulasten der Steuerzahler beraten haben. Auch ein von der hessischen Börsenaufsicht beauftragtes Gutachten wirft kein gutes Licht auf die Rolle der Deutschen Börse bei Cum-Ex-Geschäften.
Das Dax-Konzern sieht sich dagegen durch interne Untersuchungen und diverse andere Gutachten entlastet. Er geht deshalb nicht davon aus, dass auf das Unternehmen wegen Cum-Ex-Geschäften Strafzahlungen zukommen.
Bei der Sonderprüfung der Bafin ging es nicht um die Cum-Ex-Geschäfte, die im Zentrum der Ermittlungen stehen und schon mehrere Jahre zurückliegen. Die Bafin ist schließlich keine Steuerbehörde. Sie überprüfte lediglich, ob Clearstream Banking aktuell die aufsichtlichen Anforderungen an das Risikomanagement erfüllt.
Deutsche Börse: Haben Schwächen bereits teilweise abgestellt
Die Sonderprüfung habe bereits Anfang 2021 stattgefunden, erklärte die Deutsche Börse. Dabei sei es um die „Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ gegangen. „Geprüft wurden zum Prüfungszeitpunkt geltende Prozesse zur Einhaltung steuerrechtlicher Regelungen.“
Die Clearstream Banking AG Frankfurt habe bereits unmittelbar nach der Prüfung Maßnahmen zur Stärkung des Risikomanagements initiiert, „so dass die internen Sicherungsmaßnahmen bereits heute wesentlich gestärkt und die – zum Prüfungszeitpunkt – aufgezeigten Schwächen bereits teilweise abgestellt sind“, erklärte die Deutsche Börse.
„Insbesondere wurden entsprechende Kapitalzuschläge zur weiteren Stärkung des Risikomanagements bereits durch das Institut vorweggenommen.“
Die Bafin erklärte, Clearstream müsse eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen und die Finanzaufsicht und die Deutsche Bundesbank regelmäßig „zum Fortschritt der Mängelabstellung“ informieren. Clearstream ist dafür zuständig, dass Wertpapiere nach dem Handel und der Abwicklung verwahrt werden.
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchung zur Rolle von Deutschlands größtem Börsenbetreiber bei Cum-Ex-Geschäften im Frühjahr intensiviert.
„Der Kreis der Beschuldigten im Rahmen der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln hat sich in mehreren Stufen ausgeweitet – zuletzt vor wenigen Tagen – und umfasst nach unserer Kenntnis auch ehemalige und derzeitige Mitarbeitende sowie die Vorstandsmitglieder von Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse“, sagte Vorstandschef Theodor Weimer im Mai auf der Hauptversammlung des Konzerns.