EU-Klassifizierung: Hedgefonds sperren sich gegen geplante ESG-Regeln
Das Greenwashing-Regelwerk der EU ist seit März 2021 anwendbar. Es wird regelmäßig von der zuständigen Behörde, der Esma, aktualisiert.
Foto: dpaDüsseldorf. Eine der weltgrößten Hedgefonds-Lobbys behauptet, dass die EU-Marktaufsicht mit geplanten Vorschriften für ESG-Investitionen ihre Befugnisse überschreitet.
Kritisiert werden die neuen Regeln für sogenannte Artikel-8-Fonds, an denen die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) arbeitet. Im Branchenjargon bezeichnet Artikel 8 die zweitstrengste EU-Klassifizierung für ESG- oder nachhaltige Anlageprodukte.
Nachdem eine Verschärfung der Esma für die Top-Kategorie Artikel 9 im vergangenen Jahr zu einer 175-Milliarden-Euro-Migration in die schwächere Klasse geführt hatte, befürchtet die Industrie nun ähnliche Turbulenzen.
Für Adam Jacobs-Dean von der Alternative Investment Management Association (Aima) stellt die geplante Maßnahme der Esma eine so grundlegende Änderung dar, dass diese vom Europäischen Parlament verabschiedet werden müsste.
Der Esma fehlt nach Ansicht der Aima, deren Mitglieder rund 2,4 Billionen Euro Vermögen verwalten, die Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen. „Eine derartig präskriptive Reihe potenzieller Änderungen“ müsse „gründlich geprüft werden“, so Jacobs-Dean im Interview.
Die Esma reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme. Die Behörde hat in der Vergangenheit erklärt, dass sie die Rückmeldungen noch prüfe und voraussichtlich in den kommenden Quartalen endgültige Leitlinien herausgeben werde.