Riester-Rente: Gericht kritisiert die Allianz für ihre Kürzungsklausel
In der Branche wird geschätzt, dass rund 700.000 Allianz-Riester-Policen davon betroffen sein können.
Foto: imago stock&peopleFrankfurt, München. Für die Allianz kann es in Sachen Riester-Versicherungen ungemütlich werden: In der ersten Verhandlung gegen den Versicherer hat sich das Landgericht Stuttgart am Montag, 17.4.2023, tendenziell kritisch bezüglich einer Klausel des Dax-Konzerns geäußert, mit dem er einem Riester-Policeninhaber die Rentenzahlung gekürzt hatte. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Allianz und die Verbraucherschützer bekommen nun noch Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern. Am 10. Juli soll das Urteil gefällt werden.
Hintergrund ist die Kürzung der Zahlung aus einer staatlich geförderten Rentenversicherung. In der jüngsten Niedrigzinsphase hatte die Allianz Lebensversicherung in Riester-Policen den vertraglich vereinbarten Rentenfaktor und damit die Höhe der zu erwartenden Rentenzahlungen verringert.
Sie berief sich dabei auf eine in der Branche übliche Treuhänderklausel. Damit können sich Anbieter das Recht herausnehmen, vertraglich vereinbarte Rentenzahlungen einseitig zu verringern. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte die Allianz daraufhin im vergangenen September ab, die strittige Klausel nicht mehr anzuwenden. Als diese darauf nicht einging, klagten die Verbraucherschützer.
Riester-Rente: Allianz und Zurich kürzen Renten
Im konkreten Fall wurde einem Kunden im Jahr 2006 eine staatlich geförderte Rentenversicherung namens „Riester Rente Invest Garantie“ der Allianz verkauft. Der Vertrag versprach eine Rentenzahlung in Höhe von monatlich 38,74 Euro je 10.000 Euro Versicherungswert. Inzwischen hat die Allianz den Rentenfaktor um rund ein Fünftel auf 30,84 Euro je 10.000 Euro Policenwert gekürzt.
Mit einem vergleichbaren Fall musste sich bereits das Landgericht Köln auseinandersetzen. Das Gericht erklärte eine Klausel des Anbieters Zurich Deutscher Herold im Februar für unwirksam, mit der der Versicherer eine Riester-Police auf Basis von Investmentfonds um rund ein Viertel kürzen wollte. Gegen das Urteil hat Zurich beim Oberlandesgericht Köln schon Berufung eingelegt.
Allianz: Versicherer beruft sich auf strittige Klausel
Als Gründe nannte die Allianz laut der Verbraucherzentrale unter anderem den „Rückgang der Zinserträge am Kapitalmarkt“ und „die bereits lange andauernde aktuelle Niedrigzinsphase“. Die Allianz teilte ihrem Kunden zwar nach seiner Beschwerde mit, dass der Rentenfaktor bei veränderten Rechnungsgrundlagen wieder erhöht würde, allerdings ließ sie die genauen Umstände und Berechnungsparameter vollkommen offen. Zum aktuellen Gerichtsverfahren äußert sich die Allianz nicht.
Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sagt mit Blick auf die Treuhänderklausel: „Aktuell versuchen Versicherer, sich von ihren Rentenzusagen zu lösen, indem sie sich auf eine verbraucherbenachteiligende Klausel im Kleingedruckten berufen.“
Verbraucherschützer halten Treuhänderklausel der Allianz für rechtswidrig
Bei der Verbraucherzentrale hält man die Treuhänderklausel für rechtswidrig, wie Nauhauser sagt. Zwar sei eine Kürzung der Rente aufsichtsrechtlich unter bestimmten Umständen zulässig, räumt er ein.
Allerdings benachteilige die Treuhänderklausel der Allianz die Versicherten, weil sie gegen das Äquivalenzprinzip verstoße: Der Versicherer räume sich zwar einseitig das Recht zur Rentenkürzung ein, ohne sich aber zugleich verbindlich zu verpflichten, die Rente zu erhöhen, wenn sich die Bedingungen wieder ändern.
Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass Kunden eine Nachzahlung verlangen können. Die Verbraucherschützer erkennen in dem Fall Tragweite.
Millionen Rentenversicherungen könnten betroffen sein
In der Branche wird geschätzt, dass rund 700.000 Allianz-Riester-Policen davon betroffen sein können. Je nachdem, wie viel weitere Rentenversicherungen davon betroffen sind, könnten auch mehrere Millionen Policen auf den Prüfstand kommen. Am Markt gibt es nach Aussage des Versicherungsverbands GDV insgesamt gut 41 Millionen Rentenversicherungen.
Im Gegensatz zu den Verbraucherschützern betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, dass solche Anpassungen grundsätzlich zulässig seien – allerdings nur für nicht garantierte Leistungen wie Überschuss- und Fondsguthaben. Ob und wie solche Klauseln verwendet würden, unterscheide sich nach Anbieter und Verträgen.
Starke Kritik an Riester-Rente – nicht nur von der Allianz
Die Allianz ist Marktführer bei den Riester-Versicherungen. Insgesamt gibt es gut zehn Millionen Versicherungen unter dem Siegel der ohnehin seit Jahren stark als zu teuer, zu kompliziert und oft zu renditeschwach kritisierten Riester-Rente.
Mit der Ampelkoalition hat sich nun schon die zweite Bundesregierung vorgenommen, die private Förderrente zu reformieren, um mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen, zumal infolge der abschmelzenden gesetzlichen Rente private Vorsorge fürs Alter immer wichtiger wird. Aktuell tagt eine Expertenkommission und diskutiert Reformideen und Alternativen zu Riester.
Riester-Rente: Bafin will sich einschalten, wenn es ein BGH-Urteil gibt
Die Finanzaufsicht Bafin, zu deren Aufsichtszielen der Verbraucherschutz gehört, ist nach Einschätzung in Finanzkreisen bereits auf das Thema Kürzung von Rentenzahlungen aufmerksam geworden. Die Finanzaufseher äußern sich „nicht zu laufenden Verfahren“, wie es dort heißt. Doch „im Falle eines höchstrichterlichen Urteils werden wir prüfen, ob es Handlungsbedarf für die Bafin gibt in Bezug auf die Versicherer“.
Verbraucherschützer Nauhauser rechnet nun mit weiteren Abmahnungen und Klagen gegen Versicherer. Seine Hoffnung ist, dass das Thema genug Gewicht für ein grundsätzliches Urteil des Bundesgerichtshofs erhält.
Erstpublikation: 17.04.2023, 16:51 Uhr.