Fluggastrechte: Welche Rechte haben Reisende bei Protesten der Letzten Generation?
Geduldsprobe zum Urlaubsstart: Wenn wegen Protesten der Flugplan nicht eingehalten werden kann, bedeutet das Stress für viele Reisende.
Foto: dpaHamburg. In zahlreichen Bundesländern haben die Schulferien bereits begonnen. Entsprechend herrscht an den deutschen Flughäfen Hochbetrieb. Klimaaktivisten der letzten Generation sahen das als Gelegenheit ihrem Protest gegen den emissionsbelasteten Flugverkehr Ausdruck zu verleihen: Die Protestierenden klebten sich an den Rollbahnen der Flughäfen fest.
Zum Ärger vieler Reisender. Sie mussten Stunden auf den gebuchten Flug in den Urlaub warten oder ganz umplanen, weil auch zahlreiche Verbindungen gestrichen wurden. Welche Möglichkeiten haben Reisende bei etwaigen Flugverspätungen- und ausfällen? Ein Überblick.
Welche Rechte auf Verpflegung und Beförderung gibt es?
Betroffenen Fluggästen stehen auch in den beschrieben Fällen bestimmte Rechte zu. Maßgeblich dafür ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Die sieht folgendes vor:
1. Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Reisende das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk am Flughafen.
2. Darüber hinaus sind die Fluggesellschaften in der Pflicht Fluggästen alternative Reisemöglichkeiten anzubieten. Im Detail bedeutet das: Bei einer Verspätung von Kurzstreckenflügen ab zwei Stunden - und bei Mittelstreckenflügen von drei Stunden oder mehr sowie bei Fernstreckenflügen von vier Stunden oder mehr, müssen Betroffene eine angemessene Möglichkeit erhalten, zum „frühestmöglichen Zeitpunkt” an ihr Reiseziel zu gelangen. Das kann zum Beispiel durch den Wechsel der Flugverbindung und die Umbuchung auf einen anderen Flug geschehen. Gerade bei Inlandsreisen oder solchen ins benachbarte Ausland werden aber auch oft Fahrkarten für eine Bahnreise als Ersatz angeboten.
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Airlines sind oft vorbereitet und buchen automatisch um
Airlines haben in aller Regel einen großen Erfahrungsschatz, wie damit umzugehen ist, wenn es zu Hindernissen im Flugverkehr kommt. Daher buchen viele der Fluggesellschaften bei absehbaren Verspätungen und Ausfällen automatisch Tickets auf die schnellstmögliche andere Flugverbindung um und informieren ihre Kunden etwa beim Check-In darüber.
Werden Flüge ganz gestrichen, haben Reisende die Wahl, ob sie das Geld für ihre Tickets zurückerstattet bekommen oder ihr Ziel anderweitig erreichen möchten.
Gibt es andere Entschädigungen?
Nach Einschätzung von des Fluggastrechte-Portals Flightright handelt es sich bei den Protesten der Klimaaktivisten aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand.
Das bedeutet im Klartext: Die Airlines sind nicht selbst für die Schwierigkeiten im Flugablauf verantwortlich und damit wohl auch nicht rechtlich haftbar. Sogenannte Ausgleichszahlungen in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro, die Passagieren laut EU-Regelung sonst oftmals bei kurzfristigen Annullierungen oder bei Flugverspätungen je nach Flugdistanz zustehen, müssen sie daher wohl nicht auszahlen. Tun Unternehmen dies dennoch, ist das auf eine individuelle Kulanz zurückzuführen.
Wer ist bei Pauschalreisen zuständig?
Für Pauschalreisende ist auch bei von Klimaaktivisten verursachten Flugproblemen der Reiseveranstalter erster Ansprechpartner. Der ist im Zweifel in der Verantwortung, für Ersatzflüge zu sorgen sowie für mögliche Kosten für Verpflegung und etwa Unterkünfte bei großen Verzögerungen aufzukommen.
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