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KlimaschutzEU-Parlament billigt schärfere Klimaziele und stärkt Verbraucherschutz

Das EU-Parlament hat für ein umstrittenes Klimagesetz gestimmt. Bis 2030 soll der Anteil an erneuerbaren Energien im Vergleich zu 2021 fast verdoppelt werden. 12.09.2023 - 14:53 Uhr Artikel anhören

Das Europaparlament hat sich für ein umstrittenes EU-Naturschutzgesetz ausgesprochen.

Foto: dpa

Brüssel, Straßburg. Das Europäische Parlament hat am Dienstag endgültig grünes Licht für schärfere Klimaziele in der EU gegeben. Demnach müssen bis 2030 erneuerbare Energien für alle EU-Staaten verbindlich schneller als bisher geplant ausgebaut werden.

2030 soll dann 42,5 Prozent der EU-Energie aus erneuerbaren Quellen kommen. Der bisherige Zielwert liegt bei 32 Prozent.

Der Entscheidung waren harte Verhandlungen vorangegangen. Eine Einigung wurde erst möglich, weil Frankreich Ausnahmen für Atomenergie eingeräumt wurden. AKW-Strom ist zwar CO2-arm, aber nicht erneuerbar. Frankreich ist traditionell besonders stark abhängig von Atomenergie.

Im Europäischen Parlament stimmten 470 Abgeordnete für die Gesetzesverschärfung. 120 waren dagegen, 40 enthielten sich.

Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten noch einmal zustimmen. Der Fokus wird danach auf dem Ausbau von Solar- und Windenergie legen. Im Jahr 2021 kamen in Europa 22 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen. Neuere Daten liegen noch nicht vor.

EU-Parlament stärkt Verbraucherschutz

Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen zudem künftig bei der Aufnahme von Krediten besser geschützt werden. Das Europaparlament stimmte am Dienstag für Maßnahmen, die vor Kreditkartenschulden oder ungeeigneten Krediten schützen sollen.

Unter anderem für Kleinkredite unter 200 Euro und sogenannte „Buy now, pay later“-Angebote im Internet sollen künftig strengere Regeln gelten. Zum Beispiel soll Werbung für Kredite immer einen klaren Hinweis enthalten, dass die Aufnahme eines Kredits Geld kostet.

Auch Obergrenzen für Gebühren werden demnach eingeführt. Außerdem müssen Kreditgeber immer die Bonität der Kunden prüfen, um eine Überschuldung der Verbraucher zu verhindern.

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Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auch ein Recht darauf haben, innerhalb von 14 Tagen von einem Kreditvertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Ziel ist es, besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen vor Überschuldung und finanziellen Schwierigkeiten zu schützen.

Nun müssen noch die EU-Staaten der Neufassung der sogenannten Verbraucherkreditrichtlinie zustimmen, das gilt aber als Formsache.

rtr, dpa
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