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SteuerskandalVerteidiger von Ex-Warburg-Chef Olearius attackieren die Justiz

Der Bankier steht im Cum-Ex-Strafprozess im Verdacht der besonders schweren Steuerhinterziehung. Seine Anwälte sehen die Unschuldsvermutung verletzt.René Bender, Sönke Iwersen, Martin Müller und Volker Votsmeier 20.09.2023 - 13:02 Uhr Artikel anhören

Die Anwälte Klaus Landry und Peter Gauweiler mit ihrem Mandanten, dem ehemaligen Warburg Bank-Chef Christian Olearius (v.l.n.r.).

Foto: ddp/FlashPic

Bonn. Mit scharfen Angriffen auf die Justiz hat sich das Verteidigerteam des vor dem Landgericht Bonn wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung angeklagten Bankiers Christian Olearius am zweiten Prozesstag zu Wort gemeldet.

In einer Erklärung beklagte der Hamburger Anwalt Klaus Landry, dass zulasten von Olearius „die menschenrechtlich und rechtsstaatlich unverzichtbare Unschuldsvermutung durch eine Schuldvermutung ersetzt worden“ sei.

Olearius, langjähriger Chef der traditionsreichen Hamburger Privatbank M.M. Warburg, sei bereits in einem früheren Cum-Ex-Verfahren, das vor dem Landgericht gegen andere Beschuldigte geführt worden war, vorverurteilt worden und anschließend auch durch den Bundesgerichtshof, so Landry am Mittwoch in Bonn.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft bezeichnete Landry als „manipulativ und faktenwidrig“ – ein Vorwurf, den Staatsanwältin Stephanie Kerkering mit hochgezogenen Augenbrauen aufnahm. Landrys Verteidigerkollege, der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler, legte wenig später nach: Die Staatsanwaltschaft Köln habe „in beispiellosem Maß an der „öffentlichen Vorverurteilung“ von Olearius „teilgenommen, diese zu verantworten und teilweise aktiv betrieben“.

Es sei etwa „offenkundig, dass Geheimnisverrat durch einen oder mehrere Bedienstete entweder des LKA oder der Staatsanwaltschaft Köln begangen worden“ seien. Gauweiler bezog sich darauf, dass Informationen aus den Tagebüchern von Olearius Medien zugespielt worden waren.

Olearius steht seit diesem Montag vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft Olearius besonders schwere Steuerhinterziehung in 14 Fällen vor, wobei es zweimal beim Versuch geblieben sein soll. Er soll den Staat zusammen mit Komplizen um Steuereinnahmen in Höhe von fast 280 Millionen Euro gebracht haben.

Hintergrund der Anklage sind Cum-Ex-Aktiengeschäfte. Der lateinische Begriff bezeichnet Aktienkreisgeschäfte mit (cum) und ohne (ex) Dividende, bei denen sich die Beteiligten eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer doppelt erstatten ließen. Cum-Ex gilt als größter Steuerskandal der Republik, durch die Methode brachten Banker, Anwälte und andere Berater den Staat um eine zweistellige Milliardensumme.

Vorwürfe laut Verteidiger „absurd“

Landry erklärte, er halte „die Annahme der Strafverfolgungsbehörden für absurd“, dass Olearius sich mit anderen Gesellschaftern sowie leitenden Mitarbeitern der Bank aus den Fachabteilungen einschließlich der Rechtsabteilung zu einer „kriminellen Bande zur Begehung fortlaufender schwerer vorsätzlicher Steuerhinterziehungen verschworen“ habe.

Er halte es für ausgeschlossen, dass Olearius als jahrzehntelang persönlich haftender Gesellschafter der Bank „ein entsprechendes Risiko, noch dazu mit so vielen Mitwissern, für das altehrwürdige Bankhaus und sich selbst sehenden Auges in Kauf genommen“ haben könnte. Bei M.M. Warburg handele es sich um das Lebenswerk von Olearius. Es sei unvorstellbar, dass er bereit gewesen sein könnte, das gegen Ende seiner langen, erfolgreichen Karriere aufs Spiel zu setzen.

Es ist nicht der erste Cum-Ex-Prozess, der im Landgericht Bonn verhandelt wird unter anderem zwei frühere Warburg-Führungskräfte wurden verurteilt.

Foto: dpa

Olearius „hat und hätte niemals die Anrechnung oder gar Erstattung von KESt (Kapitalertragsteuer, d. Red.) beantragt, die zuvor nicht einbehalten und abgeführt worden sei“, so Landry. Darüber hinaus habe Olearius in den Gesprächen mit ihm „stets darauf hingewiesen, die Transaktionen seien in den einschlägigen Fachabteilungen des Bankhauses sowie rechtlich und steuerlich vollumfänglich geprüft und für gut befunden worden.

Darauf habe er sich verlassen und auch verlassen können. Er halte das für absolut „glaubhaft und glaubwürdig“, sagte Landry. Seine Überzeugung gründe sich wesentlich auf eine „lange persönliche Bekanntschaft und Zusammenarbeit“.

Cum-Ex-Geschäfte waren bereits mehrmals Gegenstand von Verfahren vor dem Landgericht Bonn. Fünf Banker wurden verurteilt, darunter zwei frühere Warburg-Führungskräfte. Der ehemalige Generalbevollmächtigte von M.M. Warburg musste seine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren bereits antreten, die Warburg-Bank hat schon über 240 Millionen Euro an den Fiskus zurückgezahlt.

Olearius drohen bis zu fünfzehn Jahre Haft

Auch Olearius droht eine Haftstrafe, im Maximalfall fünfzehn Jahre. Der 81-Jährige war einer der einflussreichsten Bankiers Deutschlands. 1986 stieg er als persönlich haftender Gesellschafter bei der traditionsreichen Hamburger Privatbank M.M. Warburg ein, führte sie zu neuer Größe.

Olearius galt als weiser Mann der hanseatischen Großfinanz, Retter schlingernder Konzerne, großzügiger Mäzen. Politiker suchten gerne den Rat des Bankiers, der auch als moralische Instanz galt. Dann trübten Verwicklungen der Bank in Cum-Ex-Transaktionen das Bild, Staatsanwälte zeichneten die Anbahnung der Transaktionen und deren Abwicklung in jahrelangen Ermittlungen nach.

2022 erhoben sie schließlich Anklage gegen Olearius. Die Ermittler geben sich überzeugt davon, dass Olearius „am Tatplan beteiligt“ war. Laut Anklage soll er zentral in die Handelsstrategien der Bank eingebunden gewesen sein und die Cum-Ex-Deals abgesegnet haben.

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Mit den Mittätern sei er arbeitsteilig vorgegangen und die erstatteten Steuern seien untereinander aufgeteilt worden. Als Mitglied der Geschäftsleitung habe er Steuererklärungen unterzeichnet, in denen er bewusst Angaben verschwiegen haben soll. Später habe er versucht, „akut drohende Steuerrückzahlungsbescheide mit Druck auf Entscheidungsträger zu verhindern“, und dabei falsche Angaben gemacht, um den Sachverhalt zu verschleiern.

Olearius hat sämtliche Vorwürfe stets zurückgewiesen. Um zu klären, ob die Anklagepunkte zutreffen, sind vorerst 28 Verhandlungstage bis in den März 2024 angesetzt.

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