EU-Sofortzahlungsverordnung: So gelingt die Umsetzung von Customer Watchlist Screening
Customer Watchlist Screening
- 11.12.2024

Die Verordnung im Detail
Die EU-Verordnung 2024/886, die am 19. März 2024 in Kraft trat, soll sicherstellen, dass Sofortzahlungen innerhalb der Europäischen Union reibungslos und sicher abgewickelt werden. Eine der größten Herausforderungen bisher war die hohe Anzahl falsch-positiver Ergebnisse, die durch transaktionsbasierte Überprüfungen entstanden. Diese Fehlalarme führten oft zu Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung und frustrierten Kunden. Mit der neuen Verordnung entfällt das transaktionsbasierte Screening bei SEPA-Sofortzahlungen, was den Zahlungsdienstleistern die Arbeit erleichtern soll. Stattdessen müssen diese jedoch sicherstellen, dass ihre Kunden regelmäßig gegen Sanktionslisten geprüft werden.Laut Verordnung muss das Customer Watchlist Screening spätestens ab dem 9. Januar 2025 mindestens einmal täglich erfolgen. Dies gilt nicht nur für Werktage, sondern auch an Wochenenden und Feiertagen. Laut Verordnung muss das Customer Watchlist Screening spätestens ab dem 9. Januar 2025 mindestens einmal täglich erfolgen sowie unmittelbar nach Inkrafttreten einer neuen Sanktion. Dies gilt nicht nur für Werktage, sondern auch an Wochenenden und Feiertagen. Zahlungsdienstleister müssen daher sicherstellen, dass alle Kunden mindestens 24 Stunden vor einer Transaktion überprüft worden sind. Sollte dabei festgestellt werden, dass ein Kunde auf einer Sanktionsliste steht, muss die Transaktion unverzüglich abgelehnt werden. Zusätzlich zu den täglichen Überprüfungen verlangt die Verordnung, dass alle Änderungen an den von der EU bereitgestellten Sanktionslisten sofort in die Screening-Prozesse integriert werden.
Customer Watchlist Screening: Herausforderungen und Chancen für Zahlungsdienstleister

Ein weiteres Problem, dem sich die Finanzinstitute stellen müssen, ist die zunehmende Komplexität der Compliance-Anforderungen. Denn neben der neuen EU-Verordnung gibt es zahlreiche andere Vorschriften, die in den Compliance-Prozessen berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung politisch exponierter Personen (PEPs) sowie die Einhaltung von UN-Sanktionen und den Anforderungen des Office of Foreign Assets Control (OFAC). Diese verschiedenen Anforderungen miteinander zu vereinen, ohne dass es zu Doppelarbeit oder Verzögerungen kommt, erfordert eine sorgfältige Planung und die Nutzung spezialisierter Softwarelösungen.
Automatisierung als Schlüssel zur Effizienz
RiskShield ist eine umfassende Lösung für das Customer Watchlist Screening. Zusätzlich dazu bietet sie selbstverständlich auch transaktions-basierte Screeningfunktionen. Das System verfügt über ein integriertes Fallmanagement, das bei der Entscheidungsfindung unterstützt und sicherstellt, dass alle relevanten Compliance-Vorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus bietet RiskShield seinen Kunden und Anwendern die Möglichkeit, individuelle Regeln zu erstellen und einzustellen, die flexibel an veränderte Anforderungen angepasst werden können. Der Clou dabei ist, dass hierfür keine Unterstützung durch INFORM notwendig ist. Zudem kann das Scoring jederzeit an den Risikoappetit des Kunden adaptiert werden. So können Zahlungsdienstleister ihre Screening-Prozesse genau an ihre Anforderungen anpassen.
Das inkrementelle Screening ist ein wesentlicher Vorteil von RiskShield. Es stellt sicher, dass ausschließlich neue oder aktualisierte Kundendaten geprüft werden, wodurch der Prüfaufwand erheblich reduziert wird. Gleichzeitig minimiert dieser Ansatz die Anzahl unnötiger Alarme und ermöglicht eine schnelle sowie effiziente Verarbeitung.