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Herausforderungen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit dem Markant LkSG-Service meistern

Lieferkettengesetz Beratung

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LkSG-Service der Markant Gruppe
Viele Unternehmen, die Produkte national oder international über Lieferketten vertreiben, kommen mit dem dazugehörigen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) in Berührung. Und genau hiermit sind, unter anderem für Lieferanten und Händler der DIY- und FMCG-Branche, zahlreiche Herausforderungen verbunden. Es gilt beispielsweise, die entsprechenden unternehmerischen Sorgfaltspflichten einzuhalten und Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten zu vermeiden. Gleichzeitig gilt es insbesondere in der aktuellen Zeit, in der Waren auf der ganzen Welt produziert und versendet werden, das Lieferkettengesetz nahtlos in den Unternehmensalltag zu integrieren. Dennoch sind mit diesem Thema viele Fragen und Unsicherheiten verbunden. Eine professionelle Lieferkettengesetz-Beratung kann helfen.

Das Wichtigste zum Lieferkettengesetz im Überblick

Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, die Rechte von Menschen zu schützen, die Produkte für den deutschen Markt produzieren. Die entsprechenden Vorgaben gelten seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und seit dem 1. Januar 2024 ebenfalls für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Die grundsätzlichen Ziele des Lieferkettengesetzes lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Einhaltung der Menschenrechte über die komplette Lieferkette hinweg

  • Einrichtung von Anlaufstellen für etwaige Beschwerden

  • Abbau von Wettbewerbsnachteilen

  • Bekämpfung von Ausbeutung

Eventuelle Verstöße gegen das Lieferkettengesetz sind oftmals nicht beabsichtigt. Wie so oft gilt hierbei jedoch der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Umso wichtiger ist es, im Zweifel mit einem verlässlichen Partner zusammenzuarbeiten, der nicht nur den jeweiligen Status quo des Unternehmens bewertet, sondern gleichzeitig auch aufzeigen kann, welche Details gegebenenfalls noch optimiert werden müssen.

Lieferkettengesetz-Beratung: Status quo analysieren

Lieferkettengesetz-Beratung
Wer sich in der Vergangenheit eher stiefmütterlich mit dem Thema Lieferkettengesetz auseinandergesetzt hat, wundert sich häufig darüber, wie umfassend die entsprechenden Vorgaben sind. Diejenigen, die keine Zeit haben, sich selbst um die Berücksichtigung der einzelnen Details zu kümmern, treffen mit einer Lieferkettengesetz-Beratung daher die richtige Entscheidung. Der LkSG-Service der Markant Gruppe bietet in diesem Zusammenhang drei verschiedene Optionen an:
  • Über das Paket "LkSG-Datenstrom" haben Unternehmen die Möglichkeit, eine individuelle Risikoanalyse durchführen zu lassen. Die entsprechenden LkSG-Daten werden aufbereitet. Sollte sich hierbei Optimierungsbedarf zeigen, kümmern sich die Experten um die nötigen Maßnahmen.

  • Mit dem LkSG-Full-Service-Paket können sich Unternehmen den Rücken freihalten. Das Team der Markant Gruppe unterstützt hierbei in sämtlichen Bereichen, die mit der Einhaltung des Lieferkettengesetzes in Verbindung stehen, und kümmert sich unter anderem um die Organisation und die Kommunikation mit den Zulieferern. Zum Beispiel haben die Kunden die Möglichkeit, weitere Aufgaben, wie die Aufforderung zur Beantwortung von Detailfragebögen, ganz einfach auszulagern.

  • Auf der Grundlage der LkSG-Dienstleistervermittlung koordiniert die Markant Gruppe die Kommunikation beziehungsweise die Vermittlung von Anbietern, die die nötige Software zur Verfügung stellen. Die Basis hierfür bilden Rahmenverträge mit attraktiven Konditionen und Leistungen.
Die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Partner bietet Kunden demnach vielfältige Vorteile. Auf Wunsch ist es zum Beispiel möglich, die komplette Organisation und die Kommunikation mit den Zulieferern auszulagern. Zudem stellt es kein Problem dar, die Experten mit einer tiefergehenden Risikoanalyse und einer allgemeinen Steuerung der Prozesse zu beauftragen. Hieraus ergeben sich unter anderem eine merkliche Zeitersparnis und eine Reduktion des Aufwands, ein Wissensvorsprung und das beruhigende Gefühl, die geltenden Gesetze jederzeit einzuhalten. Die entsprechenden Unternehmen können sich auf der Grundlage einer Lieferkettengesetz-Beratung zudem schnell einen Überblick über ihre aktuelle Situation verschaffen und sicherstellen, dass sie auch in Zukunft allen Vorgaben gerecht werden. Die Service-Leistungen der Markant sind bereits heute in Richtung eines europäischen Lieferkettengesetzes (CSDDD) ausgerichtet und entsprechende Lösungen können hierzu angeboten werden.

Markant Gruppe: eine mehr als 70-jährige Erfolgsgeschichte

Die Markant Gruppe arbeitet als digitale Dienstleistungszentrale für Big-Data- und Softwarelösungen und hat sich hier unter anderem auf die Bereiche B2B-Payment, EDI-Services und GDSN-Stammdaten fokussiert. Die entsprechenden Services dienen als Schnittstelle zwischen Groß- und Einzelhändlern, Lieferanten sowie Herstellern. Im Laufe der Zeit hat die Markant Gruppe daher ihre Services zunehmend erweitert, sodass sie heute dazu in der Lage ist, umfassende Lösungen entlang der kompletten Wertschöpfungskette zu bieten.

Dass sich das Unternehmen nicht auf seinen bisherigen Erfolgen ausruht, zeigt sich auch darin, dass betriebsübergreifende Prozesse und Bezahlsysteme auf der Basis von fachlichem Know-how immer weiter optimiert werden. Mittlerweile besteht der Kundenstamm des Unternehmens aus mehr als 15.000 Lieferanten und circa 200 Groß- und Einzelhändlern aus dem Food- sowie Non-Food-Bereich.
"Mach es markant." – Hinter diesem Slogan verbirgt sich nicht nur eine Werbeaussage, sondern vielmehr eine besondere Firmenphilosophie. Die Markant Gruppe begleitet europaweit zahlreiche Kunden entlang der gesamten Supply Chain als erfahrene Lieferkettengesetz-Beratung. Weitere Infos finden Interessierte auf der Homepage der Markant Gruppe.
Impressum
Markant AG


Churerstrasse 166

8808 Pfäffikon SZ

Schweiz


Tel.: 0041-58450-2400

E-Mail: info@markant.com

www.markant.com








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