KD-Finanzchef Thomas Begrich „Staatsleistung in keiner dominierender Größenordnung“

Der Finanzchef der Evangelischen Kirche Deutschland im Gespräch.
Wie wichtig sind die Staatsleistungen für die Evangelischen Kirchen in Deutschland?
Das hängt davon ab, welche unserer 20 Gliedkirchen man betrachtet. Im Schnitt steuern die Staatsleistungen 2,6 Prozent zu den kirchlichen Haushalten bei. Das ist keine dominierende Größenordnung. Bei den Kirchen in Norddeutschland ist es sehr viel weniger als etwa in Ostdeutschland. Da ist das schon von sehr viel größerer Bedeutung.
Wie stehen Sie selber zu der Rechtsvorschrift?
Es ist ein Verfassungsauftrag, Regelungen für eine Ablösung zu schaffen. Wir stehen dem natürlich nicht im Wege, aber: Die erste Handlung muss vom Bund ausgehen. Er muss – auch das steht im Grundgesetz – Grundsätze für die Ablösung durch die Länder schaffen.
Warum findet das nicht statt?
Es ist politisch sicherlich schwierig. Schließlich bedeutet das, dass der Bund ein Gesetz erlassen müsste, das dann die Länder belasten würde.
Warum würde eine Ablösung die Länder belasten?
Die Zahlungsverpflichtung für die Staatsleistungen liegt bei den Ländern. Eine Ablösung beinhaltet auch eine Ablösezahlung.
Welche einmalige Summe für eine Ablösung der Staatsleistungen erscheint Ihnen gerecht?
Diese Frage ist so einfach nicht zu beantworten. Es ist auch nicht an mir, das zu tun.
Warum sorgen die Zahlungen überhaupt für regelmäßige Kritik?
Es gibt viele Menschen, die nicht Mitglied der Kirche sind, und nicht verstehen, warum sie mit ihren Steuern die Kirchen mitfinanzieren sollten. Aber: Man finanziert mit seinen Steuern staatliche Aufgaben, zu denen auch dessen Rechtsverpflichtungen gehören.