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  4. Großer Aufwand, wenig Nutzen: Zur Evaluierung des Kulturgutschutzgesetzes

Gesetzgebung unter der LupeKostenträchtiger Kulturgutschutz

Die Evaluierung des Kulturgutschutzgesetzes offenbart ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Die Lasten trägt hauptsächlich der Handel.Christiane Fricke 14.07.2022 - 12:09 Uhr Artikel anhören

Diese seltene Handschrift über Musik und Instrumente der Bergleute aus der Zeit um 1760 sollte nach ihrer Versteigerung nach Amerika ausgeführt werden. Die Ausfuhr scheiterte am rechtzeitigen Eintrag in die Liste national wertvollen Kulturguts.

Foto: Ketterer

Düsseldorf. Vor sechs Jahren trat das Kulturgutschutzgesetz in Kraft. Nun liegt der Bericht über die Evaluierung vor. Doch keiner mochte damit an die Öffentlichkeit gehen, weder die Bundesregierung noch die Kunsthandelsverbände. Zu krass ist das Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen; zu groß die Befürchtung seitens des Handels, dass der inzwischen geknüpfte Gesprächsfaden wieder zerreißt.

Denn auch wenn die Neuregelungen sich nach Auffassung des Bundes „in den ersten fünf Jahren weitestgehend bewährt“ haben und es einer Generalrevision des Gesetzes nicht bedarf, besteht in einzelnen Bereichen durchaus „Anlass zur Optimierung“.

Das ahnt, wer sich allein die Gesamtkosten für die vom Handel zu schulternde Bürokratie anschaut. Sie schlägt mit 5,2 Millionen Euro zu Buche. Der geschätzte Umsatz der Branche beläuft sich auf 900 Millionen Euro jährlich.

Gerade einmal 14 Objekte wurden im fünfjährigen Betrachtungszeitraum in das Verzeichnis nationalen Kulturguts aufgenommen. In lediglich zwei Fällen waren Ausfuhren des Handels involviert.

In einem Fall betraf es eine seltene Handschrift über Musik und Instrumente der Bergleute aus der Zeit um 1760. Sie wurde bei Ketterer in Hamburg 2017 für 10.455 Euro versteigert. Die Ausfuhr nach Amerika scheiterte am Eintrag in die Liste nationalen Kulturguts, initiiert durch den aufmerksamen Direktor des Bergbaumuseums in Freiberg in Sachsen.

Den zwei in die Liste eingetragenen Objekten aus dem Handel stehen über 10.000 Ausfuhrgenehmigungen gegenüber, die beantragt und bewilligt wurden. Die größten Mehrbelastungen entstehen jedoch durch die noch komplizierteren Bestimmungen zur Einfuhr von Kulturgut. Sie allein belasten den Handel mit Kosten in Höhe von jährlich 1,3 Millionen Euro.

Kulturgutschutzgesetz

Das bürokratische Monster

Die Rechtsentwicklungen auf EU-Ebene, umzusetzen bis Ende 2025, machen wenig Hoffnung auf Erleichterungen. Der Verzicht auf einfuhrbeschränkende Regelungen sei „keine Option“, heißt es in dem Bericht unter Verweis auf die völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland nach dem UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgutschutz.

Dem stehen jährlich ca. 16 Sicherstellungen von Kulturgütern gegenüber, von denen die meisten jedoch später wieder aufgehoben wurden. 5000 Mal pro Jahr kam die Einfuhrregelung zur Anwendung. Der Zeitaufwand für den Handel liegt bei sechs Stunden pro Vorgang. Als das Gesetz eingeführt wurde, ging man nur von 50.000 Euro Kosten für den Handel aus.

Noch tragen die Genehmigungsbehörden die Beweislast für die rechtmäßige Ausfuhr aus dem Herkunftsland. Sie möchten diese jedoch auf den Handel abwälzen. Ein Großteil der Kunstobjekte würde damit nicht mehr handelbar. Denn sie haben meist eine lange Herkunftsgeschichte. Ihre rechtmäßige Ausfuhr lässt sich nur schwer nachweisen.

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Seit Jahrzehnten, oft seit Jahrhunderten werden die Kulturgüter in Europa gehandelt. Wenn Nachweise fehlen, müssen sie nicht zwangsläufig unrechtmäßig ausgeführt worden sein. In langen Zeiträumen können sie aus unterschiedlichsten Gründen verloren gegangen sein. Greift der Staat in das Eigentum von Privatpersonen ein und stellt es sicher, muss er beweisen, dass unrechtmäßig ausgeführt wurde und nicht umgekehrt. Dies ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz.

Auf 3,8 Millionen Euro summieren sich die jährlichen Recherche- und Personalkosten, die dem Kunsthandel durch die verbindlichen gesetzlichen Sorgfaltspflichten erwachsen. Die Ermittlungsbehörden fordern sogar Verschärfungen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Der Handel hingegen beklagt schon jetzt unverhältnismäßige oder auch unerfüllbare Anforderungen.

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Der vom Bundeskulturministerium erarbeitete und ausgewertete Fragebogen zur Evaluierung war so umfangreich wie komplex, die Rücklaufquoten deshalb überschaubar. Antworten kamen von 63 Kunsthandelsunternehmen oder 25 Prozent der angeschriebenen Händler.

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Im Bereich der Kulturgut bewahrenden Museen und Archive übermittelten 335 Institutionen ihre Antworten oder 36 Prozent. Von den Privatsammlern nahmen 91 Personen an der Befragung teil, was einer Rücklaufquote von 29 Prozent entspricht.

Bei den Sammlern ist die Datenlage jedoch unbefriedigend. Nicht zuletzt, weil es für das mit der Befragung betraute Statistische Bundesamt schwierig gewesen sein musste, die relevanten Sammler für Objekte zu identifizieren, die unter das Kulturgutschutzgesetz fallen. Der Kunsthandel erhielt den Fragebogen durch die Verbände. Namenslisten von Sammlern dürfen jedoch aus Datenschutzgründen nicht herausgegeben werden.

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