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Jahressteuergesetz 2024Ermäßigte Mehrwertsteuer nicht für alle Kunstgüter

Am 22. November entschied der Bundesrat über das Jahressteuergesetz 2024. Danach dürfen Galerien ab Januar 2025 auf ihre Verkäufe wieder 7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen. Fotografie unterliegt weiterhin dem vollen Satz.Christiane Fricke 28.11.2024 - 10:33 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Der Kunsthandel in Deutschland, zuletzt vertreten auf der Art Cologne, hofft darauf, seine Rechnungen in Zukunft wieder mit sieben statt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer schreiben zu können. Foto: KoelnMesse; Art Cologne

Düsseldorf. Der Bundesrat hat am 22. November die Rückkehr zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz für den gewerblichen Kunsthandel beschlossen. Demnach dürfen Galerien ab dem 1. Januar 2025 statt 19 nur noch 7 Prozent aufschlagen. Damit geht eine lange Hängepartie zu Ende – allerdings nicht ohne einen Wermutstropfen. Denn Fotografie muss neben belichteter Druckgrafik und Lichtkunst weiterhin regelbesteuert abgerechnet werden.

Ginge es nach Claudia Roth wäre die entsprechende Einstufung der Fotografie „der nächste Schritt“, wie sie auf einer Veranstaltung der Zeitschrift Profifoto im vergangenen Juni erklärte. Das könne sie aber nicht von heute auf morgen versprechen. Das Finanzministerium müsse helfen, da es hier auch um EU-regulierte Zollregelungen ginge. „Ziel muss die Anerkennung von Fotografie als Kunst sein.“

Seitdem die letzte Novelle Anfang 2014 in Kraft getreten war, erlitten Galerien durch die von der EU erzwungene Einführung der Vollbesteuerung massive Wettbewerbsnachteile in dreierlei Hinsicht: Nachteile entstanden erstens im Vergleich zu den Künstlerinnen und Künstlern, die weiterhin zum ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent verkaufen konnten; zweitens im Vergleich zu Verlagen, Theatern, Kinobetreibern und Konzertveranstaltern, die ihre Kulturgüter ebenfalls nur mit sieben Prozent versteuern mussten; und drittens im Vergleich zu den marktstarken Mitbewerbern im Ausland.

Denn Frankreich, England, Österreich und die Benelux-Staaten hatten inzwischen eigene, kreative Auswege aus der 2006 von der EU verordneten Mehrwertsteuerregelung gefunden. Das machte ein Fiskus möglich, dem das Wohl seines nationalen Kunsthandels am Herzen lag. Und so konnten sich die Galerien in den Benelux-Staaten als Agenturen ausgeben, um mit dem nur Künstlern erlaubten ermäßigten Steuersatz abrechnen zu können. Österreich behielt – ohne dass die EU-Kommission Einwände erhob – seine Ermäßigung einfach bei, und Frankreich kam auf die Pauschalmargenbesteuerung und führte eine reduzierte Einfuhrumsatzsteuer von 5,5 Prozent ein.

Die unterschiedlichen Praktiken führten am Ende aber auch dazu, dass die EU am 5. April 2022 unter deutscher Ratspräsidentschaft eine Änderungsrichtlinie zu den Mehrwertsteuersätzen erließ. Dafür hatte sich Monika Grütters (CDU) starkgemacht, die zuvor wegen des Kulturgutschutzgesetzes viel kritisierte Staatskulturministerin der Vorgängerregierung. Ihre Nachfolgerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich später an.

Deutscher Kunsthandel

Besteuerung von Galerien: Bauchweh bei Bescheid

Mit dem wieder eingeführten ermäßigten Steuersatz in Deutschland werden auch die Unsicherheiten beim Ausstellen von Rechnungen ein Ende haben. Viele Galeristen mieden nämlich aus Misstrauen gegenüber den Finanzbehörden die Differenzbesteuerung und schlugen sicherheitshalber lieber die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf.

Dabei war die Differenzbesteuerung vor zehn Jahren die einzige Alternative. Denn die Länderfinanzminister, die für die Ausgestaltung der Gesetze zuständig sind, hatten die von der EU als Kompensation geduldete und vom deutschen Gesetzgeber auch so vorgesehene Pauschalmargenregelung so eng ausgelegt, dass sie für den deutschen Kunsthandel kaum anwendbar war: nämlich nur für Käufe bis 500 Euro.

» Lesen Sie auch: Zu viele Galerien machen zu wenig Umsatz

Bei der Differenzbesteuerung werden 19 Prozent auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis erhoben. Bei der Pauschalmargenregelung sollten Galeristen und Händler pauschal nur 30 Prozent des Umsatzes der Mehrwertsteuer unterwerfen, wenn sie extensive Vermarktungsanstrengungen zu schultern hatten, etwa Ausstellungen, Publikationen und Messen, oder wenn sie den Einkaufspreis nicht mehr ermitteln konnten oder dieser unbedeutend war.

Zwölf Jahre hat nun der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG) gemeinsam mit Fachverbänden für eine Rückkehr zu den sieben Prozent Mehrwertsteuer gekämpft. Dutzende kleine und mittelgroße Galerien haben diesen Zeitraum nicht überlebt; Umsätze stagnierten, ebenso Neugründungen, wie aus einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht. Dabei spielten natürlich auch die hohen Kosten für Mieten und Messen, bürokratische Belastungen und die zurückgefahrenen Ankäufe der öffentlichen Hand eine Rolle.

„Nun wird der Kunsthandel mit seiner risikobasierten Leistung nicht anders bewertet als Verlage“, sagt BVDG-Geschäftsführerin Birgit Maria Sturm. „Das war überfällig. Mir fällt ein Stein vom Herzen.“

Verwandte Themen Europäische Union Claudia Roth Bundesrat Österreich Frankreich Deutschland

Erstveröffentlichung: 19.11.2024

Mehr: Hohe Mehrwertsteuer wird deutschen Galeristen zum Nachteil

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