Kunstfälschung Spurensuche nach Bilderfälscher in Paris

Das Gemälde "Maternité" (Mutterschaft) auf dem Cover des Katalogs der Auktion im Hotel Drouot, Paris am 22.11.1991. (Ausschnitt)
Paris Wolfgang Beltracchi alias Fischer wurde nur wegen 14 gefälschter Gemälde verurteilt. Er bleibt jedoch diskret, was den Großteil seiner Fälschungen betrifft, deren strafrechtliche Verfolgung nach deutschem Recht verjährt ist. In Frankreich, wo ein bedeutender Teil seiner Fälschungen auf den Markt kam, ist es bereits erwiesen, dass bedeutende Galerien und Kunstmakler viele fragwürdige Bilder umsetzten. Dass Beltracchi auch Pariser Auktionen belieferte, wurde erst im Zuge eines Verfahrens vor dem Pariser Landgericht (Tribunal de Grande Instance) bekannt. Dort reichte die Pariser Galerie Lahumière Klage gegen einen Pariser Auktionator ein.
Am 30. Oktober 1991 lieferte Beltracchi, damals noch unter dem Namen Wolfgang Fischer, persönlich bei dem früher im Hôtel Drouot aktiven Auktionator Jean-Louis Picard drei Gemälde ein. Die Gemälde kamen bereits am 22. November 1991, also nur drei Wochen nach der Einlieferung, zur Versteigerung. Eine kubistische Komposition von Georges Valmier, „Composition cubiste“, 1919, blieb bei einer Taxe von 300.000 bis 400.000 Francs unverkauft, ein Blumenstillleben von Moise Kisling, „Bouquet de fleurs“ 1920, wurde für 600.000 Francs netto zugeschlagen, obwohl die Schätzung 800.000 bis 1 Million Francs betrug. Man weiß nicht, ob es sich bei diesen beiden Gemälden um Fälschungen handelte. Das dritte Gemälde, das auf dem Umschlag des Katalogs abgebildet ist, trägt den Titel „Maternité“ (Mutterschaft) und ist mit 1917 datiert. Die Pariser Galerie Lahumière erwarb es für 953.265 Francs inklusive Aufgeld oder umgerechnet 145.324 Euro (Hammerpreis 780.000 Francs). Zu diesen belegten Fakten um eine Stellungnahme via seines Anwalts Reinhard Birkenstock gebeten, antwortete weder der Anwalt noch das Ehepaar Beltracchi, trotz einer Frist von vierzehn Tagen.
Ergebnis der Pigmentanalyse
Ende August 2011 informierte das Bundeskriminalamt Berlin die Galerie Lahumière, dass ein von ihr 1993 erworbenes Gemälde von Auguste Herbin, „Femme et enfants“ (Frau und Kinder) von 1917 vermutlich zu den von Beltracchi gemalten Bildern zähle. Höchst beunruhigt gab Galerist Jean-Claude Lahumière gleich zwei mit 1917 datierte Herbin-Gemälde seiner umfangreichen Sammlung zur Pigment-Analyse: „Femme et enfants“ und „Maternité“. Denn stilistisch und motivisch sind die beiden Herbin-Gemälde sehr ähnlich. Die Pigment-Analyse, die dem Handelsblatt vorliegt, ergab, dass für beide Gemälde Titanweiß verwendet wurde, was laut der Labor-Studie „für ein 1917 datiertes Gemälde ziemlich früh scheint. Erst 1918 startete die Produktion und Kommerzialisierung der Herstellung von Titanweiß“. In der Labor-Studie heißt es am Schluss, die Analyse der Pigment-Kompositionen erlaube die Annahme, „dass die beiden Malereien vom gleichen Maler angefertigt wurden“.
Das Gemälde „Femme et enfants“ hatte Lahumière 1993 bei einem der großen internationalen Auktionshäuser erworben, deren Maxime und Praxis in der Affäre Beltracchi darin besteht, ihre Kunden rasch finanziell zu entschädigen. Sie nehmen das fragliche Bild zurück und wenden sich an den Einlieferer wegen Reparationszahlungen. Dies wurde auch im Fall des Herbin-Gemäldes so gehandhabt.
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