1. Startseite
  2. Arts und Style
  3. Lifestyle
  4. Steuerhinterziehung: Ex-Modell Nadja Auermann muss Geldstrafe zahlen

SteuerhinterziehungEx-Modell Nadja Auermann muss Geldstrafe zahlen

Sie beteuerte stets ihre Unschuld - aber das Berliner Gericht wollte ihr nicht glauben: Ex-Top-Modell Nadja Auermann ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ihr Ex-Mann wurde freigesprochen 13.12.2011 - 15:17 Uhr Artikel anhören

Nadja Auermann muss wegen Steuerhinterziehung 90.000 Euro zahlen.

Foto: dpa

Berlin. Das ehemalige Top-Model Nadja Auermann muss wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 90.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten ist überzeugt davon, dass die 40-Jährige zwischen 1999 und 2002 ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatte und zugleich keine Steuern zahlte. Auf den zeitlichen Umfang des Aufenthaltes kommt es nach Auffassung des Gerichtes nicht an. Es sei ausreichend, wenn Räume zum dauerhaften Wohnen vorhanden gewesen seien, hieß es am Dienstag in der Begründung zu dem Urteil. Der Steuerschaden beträgt 272.000 Euro.

Der mitangeklagte Ex-Mann des Models, der Schauspieler Wolfram Grandezka, wurde freigesprochen. Hintergrund der Anklage ist Paragraf acht der Abgabenordnung. Danach hat „jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen will“.

Steuerhinterziehung

Nadja Auermann: „Ich bin unschuldig.“

In dem seit Mai laufenden Verfahren hatte Auermann stets ihre Unschuld beteuert. Sie gab an, ein Haus in Köpenick im Jahr 1998 nur als Investition erworben zu haben und erst im Sommer 2002 mit ihrer Familie von Monaco nach Deutschland gezogen zu sein. Sie habe in das Haus nie einziehen wollen, sagte sie. Außerdem sei es in dem betreffenden Zeitraum eine „ewige Baustelle“ gewesen. Die Verteidigung hatte erwartungsgemäß einen Freispruch beantragt und von einem „ungerechtfertigten“ Vorwurf gesprochen.

Mit dem Urteil folgt das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Seinen Verdacht sah der Ankläger in dem Kauf der Villa bestätigt. Seiner Ansicht nach hatte Auermann das Haus nicht nur als „Renditeobjekt“ erworben, sondern, um ein Heim für sich und ihre Familie in Berlin zu schaffen. Entscheidend sei nicht, wie oft sich das Model in dem Haus aufgehalten habe, argumentierte der Ankläger, sondern dass es eine Wohnung sei, die man „stetig nutzen kann“.

dapd
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt