Handelsblatt Green Was bedeuten nachhaltige Lieferketten für Firmen und Verbraucher?
Düsseldorf Der Name der Verordnung hat 36 Buchstaben: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. So lang der Begriff ist, so bedeutsam ist auch das Thema. Eine Umfrage der Regierung hat ergeben, dass nur 20 Prozent der Firmen in Deutschland mit mehr als 500 Mitarbeitern ihren „menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten“ nachkommen. Das Gros weiß also nicht, ob entlang ihrer Lieferkette Kinder ausgebeutet werden oder die Umwelt verpestet wird.
Die Regierung will diesem Zustand mit dem vor kurzem beschlossenen Lieferkettengesetz entgegenwirken. Ab 2023 betrifft das alle Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten, ab 2024 dann alle mit über 1000 Angestellten.
Das Handelsblatt Research Institute versucht mit einer neuen Studie zu einer Versachlichung der teils ideologisch geführten Debatte beizutragen. In der neuen Folge von Handelsblatt Green sprechen die Autoren Sabine Haupt und Frank Christian May über die Folgen des Gesetzes für Unternehmen, die Volkswirtschaft und uns Verbraucher.
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