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Geistiges EigentumUhren und Porzellan: Schutz für regionale Industrieprodukte

Die Thüringer Bratwurst darf nur in Thüringen hergestellt werden, bayerisches Bier nur in Bayern. Für Handwerk und Industrie gab es bislang keinen Schutz der regionalen Herkunft. Das ändert sich nun. 16.01.2026 - 05:00 Uhr Quelle: dpaArtikel anhören
Die Schwarzwälder Kuckucksuhr ist mögliche Kandidatin einer geschützte regionalen Herkunftsbezeichnung. (Archiv) Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

München. Der europaweite Schutz regionaler Erzeugnisse gilt nicht mehr nur für Alkohol und Lebensmittel: Ab sofort können auch die Hersteller regionaler Handwerks- und Industrieprodukte in Deutschland ihre Erzeugnisse mit einer geografischen Angabe schützen lassen, wie das Deutsche Patent- und Markenamt in München mitteilte. In einer Studie der EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante sind 39 regionale Produkte und Produktgruppen aus Deutschland genannt, die dafür in Frage kämen.

Von Berliner Porzellan bis Wetzlarer Optik

Dazu zählen Berliner Porzellan, Kölnisch Wasser und Holzfiguren aus dem Erzgebirge ebenso wie Geigen aus Mittenwald, Ravensburger Spiele und die Produkte der optischen Industrie in Wetzlar - in der hessischen Stadt hat unter anderem der weltbekannte Kamera- und Objektivhersteller Leica seinen Sitz. Die EU-Verordnung gibt es bereits seit 2023, die dazugehörige Umsetzung in deutsche Vorschriften tritt jedoch erst an diesem Freitag in Kraft.

Bisher gab es rechtlichen Schutz für regionale Erzeugnisse in der EU nur für Alkohol und landwirtschaftliche Erzeugnisse - so sind allein drei verschiedene Allgäuer Käsesorten geschützt: Allgäuer Bergkäse, Allgäuer Emmentaler und Allgäuer Sennalpkäse. Weitere bekannte Beispiele sind das bayerische Bier, Lübecker Marzipan sowie Nürnberger und Thüringer Rostbratwürste. 

„Geschützte Herkunftsangaben untermauern die Bedeutung regionaler Erzeugnisse und schaffen Bewusstsein für ihren Wert“, sagte Patentamts-Präsidentin Eva Schewior. „Zudem helfen sie dabei, traditionelles Know-how in den entsprechenden Regionen zu erhalten, Wertschöpfung zu steigern und Arbeitsplätze vor Ort zu sichern.“

EU-Behörde gefällt offenkundig deutsches Porzellan

Die Münchner Bundesbehörde ist zuständig für die deutschen Anträge, in einer zweiten Stufe gehen diese dann ans EUIPO. In der Kandidatenliste der europäischen Behörde ist vor allem Porzellan auffällig stark vertreten. Dazu zählen Berliner, Dresdner, Freiberger, Fürstenberger, Hutschenreuther, Meißner und Nymphenburger Porzellan.

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