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BankenUBS platziert erstmals wieder neue AT1-Anleihen – Emission massiv überzeichnet

Im Zuge der Bankenturbulenzen im Frühjahr verloren Investoren Milliarden mit speziellen Nachranganleihen. Nun hat die UBS diese riskanten Papiere wieder begeben – mit einer entscheidenden Änderung.Jakob Blume 08.11.2023 - 15:17 Uhr aktualisiert

Zürich. Die UBS begibt erstmals seit der Übernahme der Credit Suisse sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1). Die in Dollar notierten nachrangigen Anleihen mit einer Laufzeit von fünf und zehn Jahren werfen 9,25 Prozent Zinsen ab, wie Marktteilnehmer bestätigen. Zuvor hatten Bloomberg und die Kapitalmarktpublikation IFR am Mittwoch darüber berichtet.

Details will die UBS veröffentlichen, sobald die Platzierung abgeschlossen ist. Die Nachfrage ist groß: Finanzkreisen zufolge sammelte die UBS Gebote über 36 Milliarden Dollar ein. Die zum Marktstart aufgerufenen Zinsen von zehn und 10,25 Prozent konnte die Bank angesichts der hohen Nachfrage im Lauf der Platzierung bereits senken.

Das angepeilte Volumen dürfte im einstelligen Milliardenbereich liegen. Mit der Emission dürfte die UBS nach Einschätzung von Marktteilnehmern ein vergleichbares Papier ablösen, das zu Ende Januar 2024 gekündigt werden kann. Das Zinspapier ist 2,5 Milliarden schwer und bietet einen Kupon-Zins von sieben Prozent.

Die Emission ist für die UBS daher mit erheblich gestiegenen Zinskosten verbunden. Theoretisch hätte die Schweizer Großbank das ausstehende Papier auch länger laufen lassen können. Die Laufzeit ist unbegrenzt, sieht jedoch regelmäßige Kündigungstermine vor. 

Dass die UBS die ausstehende Anleihe durch ein höher verzinstes Papier ablöst, auch wenn dies mit Mehrkosten verbunden ist, damit hatte der Markt fest gerechnet. So sagt Filippo Alloatti, Experte für Bankanleihen bei Federated Hermes: „Diese erste öffentliche AT1-Emission einer Schweizer Bank seit dem Kollaps der Credit Suisse kommt nicht unerwartet.“

Sie biete der UBS eine strategische Möglichkeit, Gläubigern und reichen Kunden der Vermögensverwaltung ein hoch verzinstes Dollar-Papier anzubieten. „Die UBS ist historisch anlegerfreundlich“ so Alloatti. Die Schweizer Großbank hat ihre AT1-Anleihen bislang stets zum ersten Kündigungstermin durch neue Papiere ersetzt. Eine verspätete Kündigung gilt am AT1-Markt als investorenunfreundlich.

AT1-Anleihen können im Krisenfall herangezogen werden, um die Eigenkapitalbasis einer Bank zu stärken. In der Schweiz waren bislang Klauseln üblich, die eine vollständige Abschreibung der Papiere vorsahen. Wenn ausstehende Schulden gestrichen werden, verbessert sich die Eigenkapitalquote, also das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital, automatisch. Doch die neuen UBS-Anleihen sehen statt der Abschreibung des Nennwerts auf null eine Umwandlung in Aktien vor, wie es bei AT1-Anleihen im Euro-Raum üblich ist.

Damit reagiert die UBS darauf, dass die bisher gängige Wandelungsmethode in Verruf geraten ist. Im Zuge der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS ordnete die Schweizer Finanzaufsicht an, ausstehende AT1-Anleihen der Credit Suisse mit einem Volumen von 16 Milliarden Schweizer Franken (rund 17 Milliarden Euro) abzuschreiben. Damit löste die Finma Empörung und eine Klagewelle von Investoren gegen den Schweizer Staat aus.

Alloatti bestätigt: „Die Anleger haben auf eine Änderung des Verlustabsorptionsmechanismus gedrängt, weg von der permanenten Abschreibung, dem ‚plötzlichen Tod‛, den sie bei der Credit Suisse erlebt haben.“

Denn die Gläubiger erlitten einen Totalverlust. Die Aktionäre erhielten jedoch im Zuge der Notübernahme für rund 22,5 Credit-Suisse-Aktien einen UBS-Anteilsschein. Ihr Verlust zum letzten börsengehandelten Kurs der Credit-Suisse-Aktie beträgt knapp 70 Prozent.

Anleger haben auf eine Änderung des Verlustabsorptionsmechanismus gedrängt.
Filippo Alloatti
Federated Hermes

Die Anleiheinvestoren wehren sich nun vor Gericht gegen die aus ihrer Sicht unfaire Aushebelung der traditionellen Gläubiger-Rangfolge, bei der Aktionäre die Hauptlast im Fall einer Pleite tragen. Sie sehen zudem die juristische Voraussetzung für eine Abschreibung der Anleihen nicht erfüllt.

Umstrittene Gesetzesänderung

Die Entscheidung der Finma hatte eine Panik am Markt für AT1-Anleihen ausgelöst. Die Kurse vieler Papiere fielen im März so stark wie noch nie seit Einführung der Anleihen nach der Finanzkrise 2008. Die Talfahrt hatte Bedenken hinsichtlich der Zukunft der Instrumente geweckt.

Zuletzt kehrte eine Reihe von europäischen Geldhäusern mit Neuemissionen zurück, darunter auch die Schweizer Privatbank Vontobel. Sie platzierte die AT1-Anleihe allerdings bei privaten Investoren. Eine öffentliche Transaktion der UBS wurde als nächster Schritt zur Erholung des Marktes gesehen.

16
Milliarden Schweizer Franken
wurden durch die Entscheidung der Schweizer Finanzaufsicht abgeschrieben.
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Bei der juristischen Auseinandersetzung zwischen den Gläubigern der Credit Suisse auf der einen und der UBS und dem Schweizer Staat auf der anderen Seite ist hingegen kaum Bewegung in Sicht. Am Bundesverwaltungsgericht haben zahlreiche Gläubiger Beschwerde gegen den Finma-Entscheid eingereicht. „Es haben sich mehrere Tausend Beschwerdeführer dem Verfahren angeschlossen. So etwas gab es noch nie“, sagt ein Beteiligter.

Die Schweizer Regierung sicherte die Bedingungen der Übernahme zusätzlich mit einer Notrechtsverordnung ab. Diese soll in das reguläre Bankgesetz überführt werden. Doch ein Rechtsexperte kritisiert: „Die Gesetzesvorlage ist ein Papiertiger, der wenig Neues bringt.“ Er ist überzeugt: „Ausländische Investoren, die der Schweiz nicht mehr trauen, werden auch diesem Gesetz nicht mehr trauen.“ Die hohe Nachfrage nach der UBS-Anleihe zeigt jedoch, dass für viele Investoren die Bankenkrise abgehakt ist.

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