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AktiengeschäfteGericht lässt Anklage wegen mutmaßlichen Insiderhandels zu

In dem spektakulären Fall geht es um zweistellige Millionengewinne mit illegalen Aktiendeals. Ein an den Geschäften beteiligter Londoner Banker nahm sich das Leben.René Bender, Volker Votsmeier 01.12.2023 - 12:41 Uhr

Köln. Das Landgericht Frankfurt hat die Anklage gegen Andreas T. zugelassen. Ihm wird vorgeworfen, mit illegalen Aktiengeschäften Gewinne in zweistelliger Millionenhöhe gemacht zu haben.

Auf Nachfrage bestätigte ein Gerichtssprecher, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, die Anklage wegen Insiderhandels sei unverändert zugelassen worden. Das Verfahren soll Ende Januar 2024 beginnen.

T. wird vorgeworfen, für seine Deals Insiderwissen genutzt zu haben. Mit den Geschäften soll er Erlöse in Höhe von über 24 Millionen Euro erzielt haben. Als Gewinne aus den Geschäften verbuchte er wohl rund 14 Millionen Euro.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hat der mittlerweile 48-Jährige zwischen dem 14. August 2017 und dem 19. Mai 2021 in 20 Fällen gegen das Verbot des Insiderhandels verstoßen. In weiteren zehn Fällen habe T. unrechtmäßig Insiderinformationen offengelegt. T. wurde Mitte Januar festgenommen und sitzt seitdem in Frankfurt in Untersuchungshaft. T.s Verteidiger äußerte sich auf Nachfrage bislang nicht zu den Vorwürfen.

Vor seiner Inhaftierung lebte T. in München. Zwei Jahrzehnte war der gelernte Journalist als Manager in der Medienbranche sehr erfolgreich. Er arbeitete unter anderem für die Verlage der „Süddeutschen Zeitung" und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Mitte 2014 verließ T. die Branche, und es wurde ruhiger um ihn. Personen aus dem Umfeld von T. berichten, dass dieser zumindest zeitweise einen kostspieligen Lebensstil pflegte und viel Geld für Reisen ausgab.

Bafin und Börsen-Überwachung schlugen Alarm

Offenbar versuchte er dann sein Glück an der Börse – ab 2017 mutmaßlich mit illegalen Methoden. So sieht es jedenfalls die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die im Juli 2023 Anklage gegen T. erhob.

Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine Anzeige der Finanzaufsicht Bafin, der die verdächtigen Transaktionen mit Unterstützung der Handelsüberwachungsstelle der Börse (Hüst) aufgefallen waren. Die Staatsanwaltschaft, das Bundeskriminalamt und die Bafin durchsuchten daraufhin am 17. und 18. Januar mehrere Büros und Wohnungen in Frankfurt, München sowie im Münchener Umland. Am 25. und 26. Januar gab es dann weitere Razzien in Großbritannien und Österreich.

Zunächst ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen fünf Verdächtige, darunter zwei Verwandte des Hauptbeschuldigten. Gegen eine Beschuldigte hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren inzwischen eingestellt. Bei ihr hat sich der Tatverdacht nicht erhärtet.

Peralla-Weinberg-Manager nahm sich das Leben

T.s mutmaßlich wichtigster Informant war ein hochrangiger Manager der Investmentbank Perella Weinberg in London. Auch gegen ihn liefen Ermittlungen. Für diesen Mann endete die Affäre tragisch: Er nahm sich kurz nach der Durchsuchung in London das Leben.

In jüngster Zeit gab es eine Reihe von Insiderfällen, die staatsanwaltliche Ermittlungen ausgelöst hatten. In einem Verfahren mussten sich ein Top-Fondsmanager von Union Investment und sein Partner verantworten. Der Hauptangeklagte sollte für über drei Jahre ins Gefängnis und rund 45 Millionen Euro zahlen. Allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Der Fall wird zurzeit neu verhandelt.

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In einem weiteren Verfahren erhielt ein ehemaliger Lazard-Banker eine auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Seinen Komplizen traf es härter: Er wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

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