Greensill Bank Bafin stellt bei Greensill den „Entschädigungsfall“ fest

Die Bafin hatte bereits ein Moratorium verhängt.
Berlin Acht Tage nach Verhängung des Moratoriums über die Greensill Bank AG hat die Finanzaufsicht Bafin beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Bafin geht also davon aus, dass die Bank keine Chance mehr hat, ihre Geschäfte fortzuführen. Was heißt das für private Kunden, die bei dem Institut Einlagen haben?
Am Dienstagabend stellte die Bafin den Entschädigungsfall fest. Damit greift das Einlagensicherungssystem der Kreditinstitute in Deutschland. Die Greensill Bank gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an und ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (ESF).
Im Rahmen der EdB sind je Einleger 100.000 Euro abgesichert. Gehen die Einlagen der privaten Kunden darüber hinaus, springt der ESF ein. Beim ESF sind Einleger jeweils mit 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der betreffenden Bank abgesichert. Im Fall der Greensill Bank sind das pro Einleger rund 75 Millionen Euro.
Während private Kunden der Greensill Bank also in der Regel vollständig abgesichert sein dürften – es geht dabei schätzungsweise um rund drei Milliarden Euro –, sieht es bei institutionellen Anlegern und Gebietskörperschaften schlecht aus. Nach einer Reform der Einlagensicherung der privaten Banken sind deren Einlagen nicht mehr abgesichert. Schätzungen zufolge stehen bei ihnen Einlagen in Höhe von rund 500 Millionen Euro im Feuer. Mehrere Städte berichteten, dass sie Geld bei der Greensill Bank wegen attraktiver Zinsen geparkt haben.
Private Verbraucher, die von der Insolvenz der Greensill Bank betroffen sind, müssen nichts weiter machen. Wenn die Bafin förmlich feststellen sollte, dass die Bank die bei ihr unterhaltenen Einlagen nicht zurückzahlen kann, wird sich der ESF „unaufgefordert auch im Namen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken mit den geschützten Einlegern in Verbindung setzen, um diese zu entschädigen“, schreibt der private Bankenverband. Nach Feststellung des Entschädigungsfalls sollen die Einleger innerhalb von sieben Werktagen ihr Geld wieder zurückbekommen.
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