Hauptversammlung 2024: Deutsche Bank will Aktionärstreffen wieder virtuell abhalten
Frankfurt. Die Deutsche Bank verzichtet in diesem Jahr erneut auf ein physisches Zusammentreffen mit ihren Aktionären. „Der Vorstand hat entschieden, dass die Bank auch 2024 ihre Hauptversammlung wieder virtuell abhalten wird“, sagte ein Sprecher des Instituts dem Handelsblatt auf Anfrage. Er bestätigte damit Informationen aus Finanzkreisen.
Die Bank hatte sich diese Möglichkeit von ihren Aktionären im vergangenen Jahr für die Dauer von zwei Jahren genehmigen lassen und macht von dieser Option nun auch Gebrauch. „Wir sind von den Vorteilen einer virtuellen Jahreshauptversammlung überzeugt“, so der Sprecher. Die Bank habe „Anerkennung für unser gewähltes Format und die damit verbundene Transparenz und Qualität der Antworten auf Aktionärsfragen erhalten“.
Große deutsche Investoren sehen das anders. „In Nicht-Pandemie-Zeiten sollten die Aktionäre das Recht haben, auf der Hauptversammlung persönlich vor dem Vorstand und Aufsichtsrat zu sprechen“, monierte die Corporate-Governance-Expertin der Fondsgesellschaft Union Investment, Vanda Rothacker. „Es ist fragwürdig, dass der Vorstand jetzt frei über das Format des Aktionärstreffens entscheiden kann.“
Sie warnt auch vor möglichen technischen Pannen. „Die vergangene Hauptversammlungssaison war aufgrund der enormen technischen Schwierigkeiten bei einigen Unternehmen und der Terminkollisionen eine Zumutung für die Aktionäre“, sagt sie. Das habe ihre „Skepsis hinsichtlich des virtuellen Formats bestätigt“.
Nicht nur das Digitalformat ist unter Investoren umstritten, sondern auch das von der Bank gewählte Format für Aktionärsfragen: Anteilseigner mussten ihre Fragen im vergangenen Jahr vorab einreichen, die Bank veröffentlichte die Antworten darauf vorab, auf der Hauptversammlung selbst durften Aktionäre dann nur Nachfragen zu den gegebenen Antworten stellen oder zu neuen Informationen, die erst nach dieser Frist bekannt wurden.
Kritik an Vorabfrage-Pflicht
Nur sehr wenige Dax-Unternehmen hatten sich im vergangenen Jahr für dieses spezielle Vorgehen entschieden. Aktionärsvertreter hatten gehofft, dass das Institut zumindest in diesem Punkt Änderungen anstrebt. Immerhin hatte Aufsichtsratschef Alex Wynaendts betont, man wolle „dieses Format auch in den kommenden zwei Jahren weiterentwickeln“.
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Die Bank äußerte sich nicht zu der Frage, ob sie an der Pflicht zu Vorabfragen etwas ändern will. Sie muss das erst mit dem Versand der Einladungen für die Hauptversammlung mitteilen, die am 16. Mai stattfinden wird.
Doch gerade diesen Punkt hatten Investoren im vergangenen Jahr besonders heftig kritisiert, darunter Andreas Thomae, Corporate-Governance-Spezialist bei der Fondsgesellschaft Deka Investment. „Eine Vorverlagerung des Fragerechts lehnen wir ab“, sagte er am Dienstag.
Trotz dieses Kritikpunkts betont Thomae, dass er „insgesamt mit dem Format zufrieden“ gewesen sei. Denn die Bank habe bei der Hauptversammlung im vergangenen Jahr das Frage- und Auskunftsrecht der Aktionäre nicht eingeschränkt, wie es vonseiten des Gesetzgebers möglich gewesen wäre.
Deutlich zufriedener dürften Investoren und Aktionärsvertreter über die Entscheidung des Rückversicherungsriesen Munich Re sein. Ein Unternehmenssprecher bestätigte auf Anfrage, dass der Konzern plant, die Hauptversammlung am 25. April in Präsenz durchzuführen. Allerdings müssten dem noch verschiedene Gremien zustimmen.