Kostenziele: Die 300-Millionen-Euro-Wette der Deutschen Bank
Hat das Institut den Anlegern bei einem Posten ihrer Kostanziele womöglich mehr versprochen, als sie halten kann?
Foto: ReutersFrankfurt. Der Vorstandschef der Deutschen Bank, Christian Sewing, weiß, wie wichtig es ist, Wort zu halten. In den vergangenen Jahren hat sein Institut den Investoren häufig genug mehr versprochen, als es erreichen konnte.
Auch am Investorentag betonte Sewing in einem Schreiben an seine Mitarbeiter: „Vertrauen haben wir in den vergangenen Jahren vor allem dadurch zurückgewonnen, dass wir jedes Ziel erreichen konnten, das wir zuvor verkündet haben.“
Ein Detail in den Kostenzielen der Bank legt allerdings nahe, dass die Bank den Anlegern bei einem Posten womöglich mehr versprochen hat, als sie halten kann. Es geht dabei immerhin um jährlich 300 Millionen Euro. Hinter diesen Kosten verbergen sich die Beiträge des Instituts für den europäischen Bankenabwicklungsfonds SRF.
Dieser Bankenabwicklungsfonds ist 2014 eingerichtet worden, um den Steuerzahler vor den Schäden maroder Banken zu schützen. Künftig sollen Banken vor allem für die Kosten aufkommen, die durch Bankenschieflagen entstehen. Dazu müssen die europäischen Institute seit Jahren eine Abgabe zahlen, damit in der nächsten Krise genug Mittel zur Verfügung stehen.
Die Deutsche Bank geht nun allerdings davon aus, dass ihre Beiträge für den SRF um 300 und 400 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 sinken werden. Diese Summe ist fester Teil der Kostenkalkulation, sowohl für das bisherige wie auch für das neue Kostenziel, das bis 2022 auf 16,7 Milliarden Euro sinken soll.
Kein Hinweis auf sinkende Beiträge
Das ist verblüffend, denn bislang ist nicht zu erkennen, warum die Beiträge der Deutschen Bank für den SRF eigentlich sinken sollten. Doch der Reihe nach.
Die Deutsche Bank leitet ihren Rechenweg wie folgt her: Die Bank geht davon aus, dass der EU-Abwicklungsfonds sein „ursprüngliches Ziel für ein Fondsvolumen von 55 Milliarden Euro“ beibehalten werde und ihre Abgabe dadurch um 200 bis 300 Millionen Euro im Jahr sinken würde. Da derzeit schon 42 Milliarden Euro im Fonds sind, würden die Jahreszahlungen bei gleichbleibendem Zielvolumen weniger werden.
Derzeit aber – so behauptet es Finanzvorstand James von Moltke – „erwäge“ die EU-Abwicklungsbehörde, das Zielvolumens des Fonds auf 70 Milliarden Euro anzuheben. „Unter diesem Szenario würden unsere Annahmen für die Bankenabgabe um rund 300 Millionen Euro für jedes der zwei nächsten Jahre ansteigen“, so von Moltke.
Die bisherige Darstellung der Deutschen Bank hat also nicht viel mit dem Status quo in der Europäischen Union zu tun.
Der Chef der Deutschen Bank fordert die Deckelung des EU-Abwicklungsfonds auf 55 Milliarden Euro – damit würde das Institut viel Geld sparen.
Foto: BloombergIn der Verordnung zur Bankenabwicklung wurde zudem keine fixe Zielgröße vereinbart, sondern lediglich die Vorgabe, bis Ende 2023 „mindestens ein Prozent der gedeckten Einlagen“ aller Banken der teilnehmenden Mitgliedstaaten einzusammeln. Recht und Gesetz sind daher nicht 55 oder 70 Milliarden Euro – sondern ein Prozent der abgesicherten Kundeneinlagen. Das entspricht der Verwaltungspraxis der EU-Behörde der vergangenen Jahre.
Eine Sprecherin bekräftigte auf Handelsblatt-Anfrage, dass das Zielvolumen des Abwicklungsfonds „ganz klar“ auf ein Prozent der Ende 2023 existierenden Einlagen festgesetzt sei. „Das bedeutet, dass der Fonds vermutlich auf knapp 70 Milliarden Euro kommen wird, wenn man das aktuelle jährliche Wachstum der gedeckten Einlagen berücksichtigt“, wie die Sprecherin sagte.
Und das entspricht auch der Sichtweise des Gerichts der Europäischen Union (EuG). Das zeigt eine Nebenbemerkung des EuG in einem Urteil (T-411/17) zur Bankenabgabe vom 23. September 2020. Darin schrieben die Richter, dass sich die Zielausstattung im Verhältnis zu den gedeckten Einlagen am Ende der Aufbauphase definiert, „also im Verhältnis zu einem Betrag, der erst Ende 2023 beziffert werden kann“.
Steigende Einlagen bedeuten steigende Beiträge
Für die Banken ist das schmerzhaft. Als die Verordnung 2014 verabschiedet wurde, ging man tatsächlich davon aus, dass das Ein-Prozent-Ziel rund 55 Milliarden Euro entsprechen würde. Das starke Einlagenwachstum hat diese Rechnung nun längst überholt. „Die von der expansiven Geldpolitik getriebene Erhöhung des Volumens der Einlagen führt zu einem Anstieg der Bankenabgabe“, klagt Thomas Lorenz, Leiter Sanierung und Abwicklung beim Bundesverband deutscher Banken.
Europas Bankenverbände versuchen deshalb, die Verordnung neu zu interpretieren. Sie argumentieren, man könne den Wortlaut der Verordnung unterschiedlich auslegen, statisch oder dynamisch. Nach der statischen Lesart sollte das Ein-Prozent-Ziel von 2014 zementiert werden, das damals 55 Milliarden Euro betrug.
Das EuG-Urteil legt nahe, dass diese Strategie vermutlich nicht fruchten wird.
Was bleibt, ist der politische Weg. „Die Grundfrage ist, was die Beteiligten bei Etablierung des SRF bis Ende 2023 erreichen wollten“, sagt Lorenz. Dies war in seinen Augen eine Zielausstattung von 55 Milliarden Euro. „Eine dynamische Bestimmung der Zielausstattung läuft dem entgegen“, so Lorenz.
In der Verordnung zur Bankenabwicklung steht, dass die EU-Kommission prüfen kann, ob sie anstelle des Prozentziels einen absoluten Mindestbetrag für angemessener hält. Eine solche Änderung könnte die EU-Kommission aber nicht einfach so einführen. Das müssten die EU-Regierungen und das EU-Parlament gemeinsam beschließen.
Das ist auch Lorenz bewusst. „Sofern Bedarf für eine klarstellende Änderung der SRF-Verordnung gesehen wird, bedürfte dies – wie jede Rechtsänderung – einer entsprechenden politischen Unterstützung“, sagt er. „Bei der Beurteilung werden sicherlich auch die weiteren Auswirkungen der Pandemie auf die Realwirtschaft eine wichtige Rolle spielen.“ Sprich: Je dringender die Politik die Kreditvergabekapazität der Banken benötigt, desto eher könnte sie zu regulatorischen Lockerungen bereit sein.
EU-Kommission sieht keinen Änderungswillen
Bislang scheinen die Erfolgsaussichten allerdings gering zu sein, legt eine Anfrage des Handelsblatts bei der EU-Kommission nahe.
Zwar überprüfe die Kommission die Verordnung regelmäßig. „Derzeit gibt es aber wenig Unterstützung unter den Co-Gesetzgebern, die getroffene Vereinbarung über die endgültige Zielausstattung des EU-Bankenabwicklungsfonds zu überdenken“, sagte ein Sprecher. Er verwies auf die jüngsten Äußerungen der EU-Finanzminister vom 30. November, in denen die aktuelle Regelung noch einmal explizit bestätigt wurde.
Woraus die Deutsche Bank nun genau ihren Optimismus speist, dass sich die EU-Rechtslage zu ihren Gunsten verändert, ließ das Institut offen und wollte die Aussagen und Darstellungen von Finanzchef von Moltke nicht weiter kommentieren.
Für die Investoren bleibt als Trost: Auf dem Investorentag hat die Deutsche Bank gerade erst ihr Kostenziel – losgelöst von der Bankenabgabe – um 300 Millionen Euro gesenkt. Geht die Wette auf die sinkende Bankenabgabe nicht auf, dann sichern die zusätzlichen Einsparungen zumindest das ursprüngliche Kostenziel ab.