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  5. Steuerhinterziehung: Frankreichs Höchstgericht annulliert Strafe gegen UBS

SteuerhinterziehungHöchstes französisches Gericht kippt Milliarden-Strafe gegen die Schweizer Großbank UBS

Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung sollte die UBS in Frankreich 1,8 Milliarden Euro Buße und Schadenersatz zahlen. Die Bank wehrte sich gegen das Urteil – mit Erfolg.Jakob Blume 15.11.2023 - 17:14 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Die Schweizer Großbank wurde 2021 zu einer Milliardenstrafe verurteilt.

Foto: Reuters

Zürich. Die Schweizer Großbank UBS wehrt sich erfolgreich gegen eine Milliardenstrafe in Frankreich. Das oberste Strafgericht in Paris hat eine Strafe von 1,8 Milliarden Euro gegen die UBS in einem Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung aufgehoben.

Nun wird der Fall nun an eine untere Instanz zurückverwiesen. Dort werde eine neue Entscheidung über die Strafzahlung getroffen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Damit gab es der Berufung der UBS in dem seit 2018 laufenden Verfahren teilweise statt.

Den Schuldspruch aus den unteren Instanzen hält das oberste Strafgericht aufrecht: Demnach ist die UBS der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Geldwäsche und illegale Kundenwerbung schuldig. Zwischen 2004 und 2012 hat die Bank dem Urteil zufolge Kunden angestiftet, ihr Vermögen vor dem französischen Fiskus in der Schweiz zu verstecken. In sogenannten „Milchheften“ aufgeführte vermögende französische Kunden seien von einer speziell zum Zweck der Steuervermeidung aufgebauten Sparte der Bank geworben worden.

Die UBS teilte am Mittwochnachmittag mit, die Bank sei enttäuscht, dass der Schuldspruch aufrecht erhalten wurde. Das Geldhaus vertritt die Ansicht, sich an damals geltendes EU-Recht gehalten zu haben. Seit 2005 galt ein Abkommen zwischen der EU und der Schweiz, das das Land dazu verpflichtete, pauschal Steuern auf Zinseinnahmen einzubehalten. Das habe man umgesetzt, betonte die Bank.

Eine Niederlage erlitt der französische Staat dagegen bei der Festsetzung von Geldbuße und Schadensersatz. Die Strafverfolgungsbehörden konnten nach Ansicht der Richter im Laufe des Verfahrens nicht darlegen, wie hoch die Summe an Steuern war, die französische Kunden der UBS hinterzogen haben.

In einem Urteil in erster Instanz war die UBS zu der Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro zuzüglich 800 Millionen Euro Schadenersatz verdonnert worden. Das Geldhaus hatte das Urteil damals als Skandal bezeichnet.

Prozess mit politischer Brisanz

Unter der Führung des ehemaligen Chefjuristen Markus Diethelm hatte sich die UBS jedoch gegen diese aus Sich des Geldhauses willkürlich festgesetzte Geldstrafe gewehrt. In erster Instanz hatte das Gericht das Volumen der hinterzogenen Steuern mit dem verwalteten Vermögen der UBS von französischen Kunden gleichgesetzt. Daher war das Gericht auf eine Geldbuße gekommen, die weit über der regulären Höchststrafe für Unternehmen bei Geldwäsche im französischen Strafrecht lag.

Diese Buße wurde bereits im Berufungsurteil von 2021 gekippt. Es sah nur noch eine Beschlagnahmung einer Kaution in Höhe von einer Milliarde Euro vor, welche die Bank als Sicherheit hinterlegen musste. Hinzu kamen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des französischen Staates in Höhe von 800 Millionen Euro.

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Doch auch diese beiden Strafzahlungen sind mit dem Urteil vom Mittwoch hinfällig. Die Vorinstanz muss nun eine neue Strafe festsetzen. Die reguläre Höchststrafe für Geldwäsche in Frankeich beträgt 3,7 Millionen Euro. Sollten die Strafverfolger nicht neue Beweise zur Höhe der hinterzogenen Steuern vorlegen, dürfte es nach Einschätzung aus Finanzkreisen bei diesem regulären Höchstbetrag bleiben. Auch die Schadensersatzansprüche muss der französische Staat neu begründen. Die UBS hat insgesamt 1,1 Milliarden Euro für das Verfahren in Frankreich zurückgestellt.

Der Prozess war teils erbittert geführt worden: Die Verteidigung der Bank in dem Verfahren war in Frankreich zeitweise als arrogant und herablassend empfunden worden. Im Laufe des Prozesses wechselten jedoch Verteidiger und Kommunikation der Bank. Statt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft pauschal zurückzuweisen, räumte die UBS die Geschäfte ein, betonte jedoch, sich an damals geltendes Recht gehalten zu haben. In Bankkreisen wurde immer wieder kritisiert, dass das Verfahren stark politisiert sei.

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