Cum-Ex-Skandal: Banker müssen in riesigem Geldwäschefall auf die Anklagebank
Köln. Sieben ehemalige Mitarbeiter der Mainzer North Channel Bank müssen sich wegen Geldwäsche strafrechtlich verantworten. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Als Hauptverantwortliche gelten die beiden ehemaligen Vorstände B. und J..
Bis zum Start der Hauptverhandlung dauert es allerdings noch einige Monate. Eine Gerichtssprecherin sagte dem Handelsblatt, dass der Strafprozess „nach derzeitigem Stand nicht vor Januar 2025“ beginnen werde.
Den Angeklagten wird Geldwäsche in Höhe von 160 Millionen Euro vorgeworfen. Tatorte sollen Dänemark und Belgien gewesen sein, Tatzeit die Jahre 2015 bis 2017.
Das Geld aus Steuerstraftaten soll an die North Channel Bank geflossen und von dort aus weiterverteilt worden sein. Das Institut soll zudem Dividendenbescheinigungen über viele Millionen Euro für zahlreiche US-Pensionsfonds ausgestellt haben, die nur auf dem Papier existierten.
Die Mainzer North Channel Bank war laut Anklage Teil eines Netzwerks von mutmaßlich Kriminellen, die die belgischen und dänischen Steuerbehörden betrogen haben. Der Fall ähnelt dem Cum-Ex-Skandal in Deutschland. Hier handelten Banken Aktien im Kreis, um sich Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen, die sie gar nicht gezahlt hatten.
Die Zulassung der Anklage markiert einen Wendepunkt in dem spektakulären Ermittlungsverfahren. 2018 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen aufgenommen. Am 4. Februar 2020 wurden B. und J. in Untersuchungshaft genommen und dort mehr als ein halbes Jahr festgehalten. Das Oberlandesgericht Koblenz hob die Haftbefehle am 19. August 2020 mangels Fluchtgefahr auf.
Noch während der U-Haft legte die Staatsanwaltschaft dem Landgericht Koblenz am 24. Juni 2020 die Anklage gegen B., J. und weitere fünf Beschuldigte vor. Doch entgegen allen Erwartungen ließ die Strafkammer die Anklage nicht zu. Mit Beschluss vom 21. November 2022 lehnte das Gericht „die Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen“ ab.
Zweifelhafte Sichtweise des Landgerichts
Die Begründung des Landgerichts: Steuervergehen zulasten ausländischer Staaten sind in Deutschland nicht strafbar. Als Vortat zur Geldwäsche würden sie ausscheiden, weil das Geld in der dänischen und belgischen Steuerkasse fehle, aber nicht in der deutschen.
Den beiden zwischenzeitlich inhaftierten Bankchefs B. und J. sprach das Gericht sogar eine Entschädigung für die Haftzeit zu. Auch die Kosten für die Verteidigung der Beschuldigten habe der Staat zu übernehmen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz war mit der Entscheidung nicht einverstanden und zog vor das Oberlandesgericht Koblenz. Dort bekam sie recht. Wenn die Geldwäsche nachgewiesen werden könne, spiele der Ort der vorhergehenden Steuerstraftat keine Rolle, urteilten die OLG-Richter. „Der Geldwäscher braucht weder den konkreten Vortäter noch die genauen Einzelheiten der rechtswidrigen Vortat zu kennen.“
Der Geldwäschetatbestand diene der Strafrechtspflege, erklärten die OLG-Richter. Ziel sei in diesem Fall, die Wirkung von Straftaten zu beseitigen. Dies diene nicht nur der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch der Europäischen Union.
Alfred Dierlamm, Verteidiger von B. und J., kritisierte: „Die rechtliche Bewertung des Landgerichts Koblenz im Nichteröffnungsbeschluss ist und bleibt zutreffend. Unsere Mandanten sind auf der Basis dieser Rechtsauffassung – aber auch und vor allem aus tatsächlichen Gründen – freizusprechen. Die Eröffnungsentscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist für uns nicht nachvollziehbar.“
Riesiger Steuerbetrug in Dänemark
Die Staatsanwaltschaft belastet die Angeklagten allerdings schwer: Nach den Erkenntnissen der Ermittler stellte die North Channel Bank Dividendenbescheinigungen über rund 50 Millionen Euro für Pensionsfonds aus, die bei der North Channel Bank Konten unterhielten. Allein die dänische Staatsanwaltschaft hat mehr als 300 beteiligte Pensionsfonds identifiziert.
Tatsächliche Pensionäre gab es jedoch kaum. In der Regel handelte es sich bei den angeblichen Pensionsfonds um Briefkastenfirmen. 27 davon hatten Konten bei der North Channel Bank.
Die „Steuererstattungen“ der bei der Mainzer Bank geführten Pensionsfonds hätten bedeutet, dass diese im Besitz von dänischen Aktien im Wert von 25 Milliarden Euro waren – eine völlig unrealistische Größenordnung. Außerdem wurden die angeblichen Pensionsfonds erst kurz vor dem Aktienhandel eingerichtet. Auch dies spricht für die Vortäuschung falscher Tatsachen. Die Mainzer Bank konnte sich von der Affäre nie erholen. Anfang 2023 eröffnete das Amtsgericht Mainz das Insolvenzverfahren.
In Dänemark läuft die strafrechtliche Aufarbeitung eines Steuerskandals, an der eine große Tätergruppe beteiligt war. Die mit der North Channel Bank verbundene Gruppe von angeblichen Pensionsfonds kooperierte auch mit Sanjay Shah. Der britische Investmentbanker soll in Dänemark einen Milliardenschaden angerichtet haben. Vor einigen Monaten wurde er von Dubai nach Dänemark ausgeliefert. Dort steht er derzeit vor Gericht.