Cum-Ex-Skandal: Ermittler durchsuchen Büros der Investmentbank Natixis in Frankfurt und München
Erneute Razzia im Cum-Ex-Steuerskandal. Diesmal werden die deutschen Niederlassungen der Investmentbank Natixis durchsucht.
Foto: dpaDüsseldorf. Rund 60 Staatsanwälte, Steuerfahnder und Polizeibeamte durchsuchen seit dem heutigen Dienstag die Frankfurter und Münchener Niederlassungen der französischen Investmentbank Natixis. „Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit verfahrensgegenständlichen Cum-Ex-Geschäften sowie verwandten Steuerhinterziehungsmodellen“, sagte ein Sprecher der bei den Ermittlungen federführenden Staatsanwaltschaft Köln.
Die Ermittlungen sollen die Jahre 2007 bis 2015 umfassen und richten sich nach den Angaben der Staatsanwaltschaft gegen vier Beschuldigte. „Die Durchsuchungen dienen insbesondere der Auffindung relevanter Kommunikation in Form von E-Mails und sonstiger schriftlicher Korrespondenz“, sagte der Behördensprecher.
Natixis ist die Investmentbank der französischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Sie gehört zu den 20 größten Vermögensverwaltern der Welt. Kurzfristig reagierte die Bank nicht auf eine Anfrage.
Cum-Ex bezeichnet eine Methode des Aktienhandels, bei der sich die Beteiligten illegal Kapitalertragsteuer erschleichen. Klassische Cum-Ex-Geschäfte sind seit einer Gesetzesänderung 2012 nicht mehr möglich.
Danach versuchten einige Banken mit anderen Varianten, sich unrechtmäßig Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Weil die Ermittlungen gegen Natixis bis 2015 zurückreichen, besteht offenbar der Verdacht, dass sich auch das französische Geldhaus an solchen Modellen beteiligte.
Frankreichs Fokus auf Cum-Cum-Geschäfte
Dafür spricht auch, dass Natixis bereits Ende März 2023 im Fokus der Ermittlungsbehörden stand. Im Rahmen einer deutsch-französischen Kooperation durchsuchten Beamte fünf Finanzinstitute in Paris. Neben Natixis waren die Branchenschwergewichte BNP Paribas, deren Investmenttochter Exane, die Société Générale und die HSBC betroffen.
Die nationale französische Finanzstaatsanwaltschaft sprach anlässlich der Ermittlungen von möglicher „schwerer Geldwäsche“ und „schwerem Steuerbetrug“. Die Durchsuchungen seien monatelang vorbereitet worden.
16 Ermittlungsrichter und 150 Ermittler der französischen Finanzbehörden seien im Einsatz gewesen, außerdem sechs Staatsanwälte aus Köln. Namen von Beschuldigten nannte die Behörde nicht.
Bei den Razzien in Paris ging es schwerpunktmäßig um den Verdacht auf Steuerhinterziehung mittels Cum-Cum-Geschäften. Der Begriff bezeichnet den Handel von Aktien mit (lateinisch cum) Dividendenanspruch. Das französische Steuergesetz sieht vor, dass nur Franzosen sich vom Finanzamt die Kapitalertragsteuer erstatten lassen können, die sie auf Dividenden zahlen müssen. Ausländische Aktienbesitzer können dies nicht oder nur zum Teil. In Deutschland gelten die gleichen Grundsätze.
Mithilfe von Cum-Cum-Geschäften sollte diese Anrechnungsbeschränkung umgangen werden. Ausländische Aktionäre verliehen ihre Wertpapiere kurz vor der Dividendenausschüttung an eine inländische Bank. Diese konnte sich dann die komplette Kapitalertragsteuer erstatten lassen. Kurz nach dem Dividendenstichtag gab die Bank die Aktien an ihren ursprünglichen Besitzer zurück. Für die Beihilfe zur Umgehung der Steuergesetze erhielt sie eine Provision.
Inzwischen haben die Finanzbeamten zahlreiche Banken aufgefordert, unrechtmäßig erhaltene Steuererstattungen aus Cum-Cum-Geschäften zurückzuzahlen. Zuletzt traf es die Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Die Rechnung des Finanzamts lautet über rund 100 Millionen Euro. Warburg wehrt sich gegen die Forderung.
Ermittlungen nehmen Fahrt auf
Nach Informationen des Handelsblatts hat sich Natixis in Deutschland wegen dieser Geschäfte eine Schadenersatzklage eines ehemaligen Geschäftspartners eingehandelt. Die Erzgebirgssparkasse hat Natixis auf knapp eine Million Euro Schadenersatz verklagt. Näheres über den Stand des Verfahrens ist nicht bekannt.
Deutsche Staatsanwälte haben wegen potenzieller Cum-Cum-Geschäfte bereits mehrere Institute ins Visier genommen. Bekannt sind etwa Ermittlungen im Umfeld der SEB und der Dekabank, dem Wertpapierhaus der Sparkassen. In einem Cum-Cum-Fall – hier ist die Deutsche Pfandbriefbank betroffen – hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden bereits Anklage erhoben: Das Landgericht Wiesbaden prüft ihre Zulassung. Angeschuldigt sind fünf Personen – ausgeschiedene Organe und Mitarbeiter der ehemaligen deutschen Einheit der Depfa.
Zuletzt hat die „Wirtschaftswoche“ darüber berichtet, dass auch die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Ermittlungsverfahren wegen Cum-Cum führt. Verdächtigt werden drei Personen.