Cum-Ex-Skandal: Verteidiger des ehemaligen Freshfields-Anwalts fordern Bewährung
Köln. Im Cum-Ex-Strafverfahren gegen Ulf Johannemann hat dessen Verteidiger Werner Leitner auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Leitner erkannte an, dass sich sein Mandant der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat, er sei jedoch kein Täter gewesen. Vielmehr habe er seinem Mandanten Maple Bank lediglich dabei geholfen, die illegalen Cum-Ex-Geschäfte umzusetzen.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Wer jemandem bei der Steuerhinterziehung hilft, ist in aller Regel milder zu bestrafen als ein Mittäter. Unter dem Strich forderte Leitner deshalb, die Gesamtstrafe für Johannemanns Einzeltaten zur Bewährung auszusetzen. Eine Bewährungsstrafe kommt nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren in Betracht.
Leitner erklärte außerdem, dass Johannemann nicht mit direktem Vorsatz gehandelt habe. Vielmehr habe er in Kauf genommen, dass die Maple Bank mit ihren Cum-Ex-Geschäften Steuern hinterzieht.
Der lateinische Begriff Cum-Ex bezeichnet den Handel von Wertpapieren mit (cum) und ohne (ex) Dividende mit dem Ziel, sich vom Finanzamt nicht abgeführte Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen. Den Gesamtschaden im Maple-Fall beziffern die Ankläger auf 388,6 Millionen Euro, angerichtet in den Jahren 2006 bis 2009 und begleitet durch Gutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Die Forderung der Verteidigung unterscheidet sich fundamental von den Vorstellungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die die Ermittlungen in der Causa Maple Bank führt. Die Ankläger forderten fünfeinhalb Jahre Haft für Johannemann. Der Steueranwalt sei der wichtigste Berater der Bank gewesen.
Zahlreiche Mandate aus der Finanzindustrie
Aus Sicht der Staatsanwälte waren die Gutachten und die Beratung von Johannemann für die Geschäfte so zentral, dass sie ohne nicht hätten stattfinden können. Die Maple-Banker hätten sich auf die Expertise von Johannemann und Freshfields bezogen. In den Jahren zwischen 2007 und 2011 hat die Kanzlei 25 Mandanten in Sachen Cum-Ex beraten. Johannemann attestierten die Ankläger in diesem Fall mit einem immensen Steuerschaden eine hohe kriminelle Energie. Außerdem habe er versucht, die Angelegenheit zu verschleiern, als die Betriebsprüfung die Sache aufklären wollte.
Erst in der Schlussphase des Strafprozesses hatte Johannemann seine Taten gestanden und schwere Fehler eingeräumt. Er habe als Berater versagt, sagte er vor Gericht. „Ich hätte nicht schweigen dürfen, sondern es schon viel früher zum Schwur kommen lassen müssen“, so Johannemann.
Die Staatsanwaltschaft nahm das Geständnis zur Kenntnis, monierte jedoch, dass es so spät kam. Auch die Aufklärung hat Johannemann aus ihrer Sicht nicht befördert. Dem zweiten Angeklagten, einem ehemaligen Maple-Banker, hielt sie dagegen zugute, dass er kooperiert hat. In seinem Fall sei eine Bewährungsstrafe angemessen. Das Urteil wird am 30. Januar gesprochen.