Immobilien: Diese Regeln und Urteile sollten Vermieter beim Heizen befolgen
Düsseldorf. In diesem Herbst erreichen die Temperaturen tagsüber nicht selten noch zweistellige Werte. Doch morgens beim Frühstück oder abends vor dem Fernseher wird der eine oder die andere schon die Heizung aufgedreht haben.
Viele Vermieter von Wohnungen mit Zentralheizung werden entsprechend vorgesorgt und die Anlagen von Sommer- auf Winterbetrieb umgestellt haben. Doch was tun, wenn sich Mieter wegen vermeintlich schlecht beheizter Räume beschweren oder gar damit drohen, die Miete zu mindern?
In diesem Fall müssen Vermieter nicht gleich den Heizungstechniker bestellen. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen im Mietrecht und die einschlägige Rechtsprechung zeigt, was Mietern zusteht und wann Vermieter aktiv werden müssen.