Immobilien: Mit diesen Tipps vererben Sie Ihr Ferienhaus richtig
Köln. Ferienimmobilien sind nicht nur Orte zur Erholung, sondern auch wertvolle Vermögensanlagen. Wo eine solche Immobilie ist, ist auch der Wunsch, sie an die eigenen Nachkommen zu vererben, nicht weit. Was dabei oft vergessen wird: Das Übernehmen von Ferienimmobilien im Ausland endet für Erben oft im Behördenmarathon und in einer steuerlichen Doppelbelastung.
Bei Erben von einer Immobilie im Ausland, kommt es oft zu einer sogenannten Nachlassspaltung: Für das Ferienhaus gilt dann die Rechtsordnung des Landes, in dem sie sich befindet. Für den restlichen Nachlass das deutsche Erbrecht.
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„Gerade in den USA oder anderen außereuropäischen Staaten kann das zu großen Problemen führen“, warnt Rechtsanwältin Katharina Kutter, Spezialistin für grenzüberschreitendes Erbrecht.
„Es kann schon mal zwei bis drei Jahre dauern, bis ein in Deutsch verfasstes oder im Ausland eröffnetes Testament jeweils anerkannt wird.“ Zudem gebe es immer wieder Ungereimtheiten oder Überschneidungen: „Dann ist unklar, welche Teile des Vermögens nach deutschem und welche nach US-amerikanischem Recht vererbt werden“, erklärt sie.