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GebäudenetzeMit den Nachbarn eine Heizung teilen

Kaufen Nachbarn gemeinsam eine zentrale Heizung, sind juristische und praktische Details zu klären. Bislang gibt es solche Gebäudenetze selten, sie könnten aber an Bedeutung gewinnen.Eva Kafke 14.06.2024 - 06:10 Uhr Artikel anhören
In Reihenhaussiedlungen könnten Gebäudenetze für Wärme sorgen. Foto: imago/Westend61
  • Immobilieneigentümer können eine Heizungsanlage gemeinsam betreiben und sich dafür zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen.
  • Solche Gebäudenetze gibt es bislang zwar selten, sie stellen für Eigentümer von Reihen- und Doppelhäusern aber eine spannende Option dar.
  • Mit einem Vertrag der Eigentümer untereinander und durch Grundbucheintragungen wird das Gebäudenetz abgesichert.

In Neubausiedlungen entstehen häufig Reihen- und Doppelhäuser, sie sparen Platz und senken Kosten. Die Nachbarschaft in dicht bebauten Gegenden kann eine Herausforderung sein, aber auch viele Chancen bieten. Immobilieneigentümer können sich zum Beispiel bei der Heizungserneuerung zusammentun.

Bislang entscheiden sich allerdings nur wenige Eigentümer dafür, zusammen mit den Nachbarn einen zentralen Wärmeerzeuger zu installieren und ein sogenanntes Gebäudenetz zu betreiben. Das zeigen Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden 222 Förderanträge für die Errichtung, den Umbau, die Erweiterung oder den Anschluss an ein Gebäudenetz gestellt. Gisela Renner ist Vorstandsvorsitzende bei der GIH Nordrhein-Westfalen, einer Interessenvertretung für Energieberatende. Sie geht davon aus, „dass diese Form der Wärmeversorgung an Bedeutung gewinnt“. Renner liefert auch eine Erklärung für die Zurückhaltung: „Aktuell lehnen sich einige Eigentümer zurück, warten auf die kommunale Wärmeplanung und hoffen auf Fernwärme. Doch die wird es vielerorts nicht geben.“

Für Eigentümer in dicht besiedelten Gebieten kann ein Gebäudenetz eine mögliche Lösung für die Wärmegewinnung sein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert in Abgrenzung zum kommunalen Wärmenetz ein Gebäudenetz als „ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten“. Damit der Bund den Heizungstausch mit mindestens 30 Prozent und möglichem Geschwindigkeits- beziehungsweise Einkommensbonus fördert, muss ein Netz diese Kriterien erfüllen.

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