Gebäudetyp E: Braucht diese Wohnung wirklich 47 Steckdosen?
- Hohe Anforderungen machen das Bauen teuer.
- Deshalb soll es künftig für Anbieter und Kunden leichter werden, sich auf einfachere Standards zu einigen.
- Bauexperten und Juristen schätzen für das Handelsblatt ein, ob der Vorschlag zum Bauturbo taugt.
Düsseldorf. Der „Gebäudetyp E“ soll Bauen vereinfachen, Experimente erlauben und die Kosten senken. Juristisch ist es für Baupartner alles andere als einfach, bei Ausstattung oder Komfort abzuspecken. Denn wer von den 3900 bestehenden DIN-Baunormen und den sogenannten technisch anerkannten Regeln abweicht, läuft Gefahr, wegen mangelhafter Bauausführung auf Schadenersatz verklagt zu werden.
Dem will die Bundesregierung entgegenwirken. Eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) soll es künftig für Vertragspartner rechtssicher möglich machen, von bestimmten Standards abzuweichen.
Was genau ist geplant mit dem Gebäudetyp E, wie viel können Bauherren einsparen und worauf müssen sie beim Vertragsabschluss achten? Antworten geben Baufachleute und Juristen.
Vom Namen nicht täuschen lassen
„Gebäudetyp-E-Gesetz“ steht über dem Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium. Einen solchen spezifischen Typ gibt es aber gar nicht, erläutert Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbunds (BSB): „Der Name bezeichnet das Konzept der Planung und Abwicklung von Bauprojekten, keinen Gebäudetypen.“
Die neuen gesetzlichen Regeln werden nicht nur für Neubauten gelten. Auch bei der Sanierung und Modernisierung von Altbauten sollen die Vertragspartner mehr Flexibilität gewinnen – und Kosten sparen.