Kabel-TV: Nebenkosten: Diese Fehler dürfen Mieter und Vermieter 2024 nicht machen
Kabel-TV ist in Deutschland bei vielen Mietern noch sehr beliebt.
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Foto: HandelsblattEs wirkt wie eine Formalie – aber sie hat für Millionen von Mietern und für viele Vermieter konkrete Folgen. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen. Das erlaubte es bisher Eigentümern und Hausverwaltungen, einen Sammelvertrag pauschal für alle Mieter bei Mehrfamilienhäusern abzuschließen, ohne dass diese individuell zustimmen mussten.
Damit hat es bald ein Ende. Was vor über 40 Jahren eingeführt wurde, ist in Zeiten digitaler Übertragungswege nicht mehr zeitgemäß, weshalb die Regierung das Privileg kippte. Seit Ende 2021 dürfen bereits keine neuen Sammelverträge mehr abgeschlossen werden. Für bestehende Vereinbarungen gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum Sommer 2024. Doch schon jetzt bringen sich die Anbieter mit neuen Offerten für Mieter in Stellung.
Lesen Sie im Folgenden, was Experten Mietern und Vermietern jetzt raten und wo sich für Betroffene Sparpotenzial verbirgt.
1. Fehler: Verträge zu früh abschließen
Weil Kabel neben TV-Satellit noch immer zu den beliebtesten Empfangsarten von TV in Deutschland zählt, hat die geplante Reform weitreichende Auswirkungen. Branchenverbände schätzen, dass rund 12,5 Millionen Haushalte derzeit noch über Sammelverträge Kabel-TV empfangen.