Immobilien: Nebenkosten: Diese Fehler dürfen Mieter und Vermieter 2024 nicht machen
Frankfurt. Es wirkt wie eine Formalie – aber sie hat für Millionen von Mietern und für viele Vermieter konkrete Folgen. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen. Das erlaubte es bisher Eigentümern und Hausverwaltungen, einen Sammelvertrag pauschal für alle Mieter bei Mehrfamilienhäusern abzuschließen, ohne dass diese individuell zustimmen mussten.
Damit hat es bald ein Ende. Was vor über 40 Jahren eingeführt wurde, ist in Zeiten digitaler Übertragungswege nicht mehr zeitgemäß, weshalb die Regierung das Privileg kippte. Seit Ende 2021 dürfen bereits keine neuen Sammelverträge mehr abgeschlossen werden. Für bestehende Vereinbarungen gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum Sommer 2024. Doch schon jetzt bringen sich die Anbieter mit neuen Offerten für Mieter in Stellung.
Lesen Sie im Folgenden, was Experten Mietern und Vermietern jetzt raten und wo sich für Betroffene Sparpotenzial verbirgt.
1. Fehler: Verträge zu früh abschließen
Weil Kabel neben TV-Satellit noch immer zu den beliebtesten Empfangsarten von TV in Deutschland zählt, hat die geplante Reform weitreichende Auswirkungen. Branchenverbände schätzen, dass rund 12,5 Millionen Haushalte derzeit noch über Sammelverträge Kabel-TV empfangen.
Laut einer Umfrage des Internet-TV-Anbieters Zattoo wissen aber nur 18 Prozent aller Befragten um den Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Das Thema zu ignorieren kann sich als Fehler erweisen, denn Mieter müssen bald selbst entscheiden, wie sie TV sehen wollen.
„Ich würde empfehlen, in Ruhe die Alternativen zu überprüfen und sich genau die einzelnen Angebote anzusehen“, sagt Zattoo-Managerin Constanze Gilles. „Viele Offerten unterscheiden sich deutlich – und zwar nicht nur beim Preis.“
Mieter sollten auch erst checken, ab welchem Zeitpunkt der Vermieter den alten Sammelvertrag gekündigt hat. Einige kappen die alten Verträge bereits zum Jahreswechsel, andere warten bis zum Ende der Frist im Juni 2024. „Wer einen neuen Vertrag abschließt, sollte aufpassen, dass er nicht gleichzeitig noch den alten Sammelvertrag bezahlt“, warnt der Mieterverein. „Sonst zahlt er doppelt.“
2. Fehler: Sich auf Haustürgeschäfte einlassen
Ausdrücklich warnen Verbraucherschützer vor sogenannten „Medienberater:innen“ an der Haustür oder am Telefon. Diese versuchten mit teilweise unseriösen Mitteln, zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen. „Niemanden in die Wohnungen lassen, sich nicht überrumpeln lassen, nichts an der Wohnungstür unterschreiben“, empfiehlt der Mieterverein Berlin.
Wichtig zu wissen: „Niemand ist gezwungen, TV per Kabel zu sehen“, betont Gilles. Wer den nötigen Platz hat, kann beispielsweise auf eine Satellitenschüssel samt Empfangsgerät ausweichen. Vielerorts ist zudem das digitale Antennenfernsehen (DVB-T oder DVB-T2) eine Alternative.
Immer mehr Menschen schauen TV auch über Internet, wenn sie über Anschlüsse mit hohen Bandbreiten verfügen. „Neben einem ausreichend schnellen und stabilen Internetzugang wird dafür lediglich ein modernes TV-Gerät benötigt – möglichst nicht älter als fünf, sechs Jahre“, sagt Gilles. So lauern auch Telekom mit Magenta TV, Vodafone mit seinen Highspeed-Anschlüssen, Sky mit einem IPTV-Decoder oder TV-Internet-Plattformen wie Zattoo oder Waipu auf ihre Chance.
3. Fehler: Als Vermieter die Hände in den Schoß legen
Mieter mit Kabel-Sammelverträgen müssen zwar bald entscheiden, wie sie künftig TV schauen wollen – aber auch die Vermieter sind in der Pflicht. Sie müssen sich um die Kündigung des bisherigen Sammelvertrags kümmern. „Denn die Verträge, die der Gebäudeeigentümer beziehungsweise die Wohnungseigentümergemeinschaft mit den Kabel- und Breitbandnetzbetreibern geschlossen haben, laufen erst einmal weiter“, warnt der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen. Und auch die Bereitstellungspflichten, die der Vermieter vertraglich gegenüber seinen Mietern übernommen hat, würden von der gesetzlichen Änderung grundsätzlich nicht berührt.
Zeitdruck herrscht vor allem bei Wohneigentümergesellschaften, denn diese müssen einer Umstellung des Kabelanschlusses vorher zustimmen. Unternimmt die Eigentümergemeinschaft nichts oder entscheidet sich gegen eine Kündigung, laufen die Verträge weiter. „Dann müssen Wohnungseigentümer weiterhin die Kosten für den TV-Empfang über das Hausgeld bezahlen, dürfen es aber nicht mehr über die Nebenkosten mit ihren Mietern abrechnen“, warnt die Verbraucherzentrale Bundesverband.
4. Fehler: Nicht die neuen Preise vergleichen
Die neuen Verträge der Kabelbetreiber werden nicht unbedingt günstiger. Realistisch gesehen werde sich der Kabelanschluss leicht verteuern, aber diese Erhöhung wird sich nach Einschätzung der Verbraucherschützer im Bereich von maximal zwei bis drei Euro pro Monat bewegen. „Erste Erfahrungen zeigen, dass bei gekündigten Mehrnutzerverträgen der Preis für den entsprechenden Einzelnutzervertrag bei ca. acht bis zehn Euro pro Monat liegt“, heißt es bei der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Etwas günstiger sind die Angebote der TV-Internet-Plattformen. Ein Basispaket in der schwächeren SD-Übertragungsqualität ist kostenlos, beinhaltet aber die meisten Privatsender nicht. Die Internet-TV-Plattform Waipu wirbt derzeit beim Kauf eines 4K-Sticks für 59,99 Euro mit einem Jahr kostenlosen Fernsehen sowie dem Streamingdienst Paramount+ inklusive. Der Rivale Zattoo bietet dagegen seit kurzem ein neues Angebot in HD-Übertragungsqualität namens Smart HD an. Es wendet sich speziell an die Zielgruppe der wechselwilligen Mieter und kostet pro Monat 6,49 Euro. „Ein Preisvergleich für Mieter lohnt sich also“, betont Gilles.