Edelmetalle: Staatsanwaltschaft Darmstadt erhebt Anklage im Fall Pim Gold
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anklage erhoben.
Foto: Handelsblatt, Jacob BlumeFrankfurt, Berlin. Im Fall des insolventen Goldhändlers Pim Gold hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anklage erhoben. Das bestätigte die Behörde auf Anfrage des Handelsblatts. Die Anklage richte sich gegen zwei Männer im Alter von 49 und 52 Jahren, hieß es weiter. Die Ermittlungen wurden Anfang des Jahres wegen Betrugsvorwürfen gegen sieben Beschuldigte geführt.
Bei den Angeklagten dürfte es sich um den ehemaligen Firmenchef Mesut P. (49) handeln sowie um Julius L. (52) den langjährigen Chef des Vertriebsarms von Pim, der Premium Gold Deutschland GmbH (PGD). Die Strafverteidiger der beiden Männer waren am Abend kurzfristig nicht für Stellungnahmen zu erreichen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im September 2019 den Firmensitz von Pim in Heusenstamm bei Frankfurt durchsucht. Firmenchef P. sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft warf ihm und mindestens zwei weiteren Beschuldigten schweren bandenmäßigen Betrug vor.
Pim soll Gold verkauft haben, das es gar nicht gab. Das sei gelungen, indem Anlegern eine Art Zins auf Gold-Investments versprochen wurde, sogenanntes Bonusgold, wenn sie ihr Edelmetall bei Pim eingelagert hatten. Zudem gingen die Behörden auch dem Verdacht der Geldwäsche nach.
Nach der Razzia im September 2019 musste Pim Insolvenz anmelden. Insolvenzverwalter Renald Metoja von der Kanzlei Eisner in Lauda-Königshofen ermittelte Kundenansprüche in Höhe von rund 130 Millionen Euro, konnte jedoch nur Gold und andere Vermögenswerte in Höhe von 32 Millionen Euro sichern. Tausende Pim-Kunden müssen daher damit rechnen, dass ein Großteil ihres Vermögens verloren ist.
Die Gläubigerversammlung hätte eigentlich bereits im Februar stattfinden sollen. Sie musste wegen organisatorischer Pannen und der Kontaktbeschränkungen in der Coronakrise mehrfach verschoben werden. Die Gläubigerversammlung ist nun für den kommenden September angesetzt. Danach könnte sich klären, ob Insolvenzverwalter Metoja oder einzelne Anleger auch zivilrechtlich gegen Vermittler der Pim vorgehen.