Finanzaufsicht: Bafin beschlagnahmt bei Razzia zahlreiche Krypto-Automaten
Frankfurt. Die Finanzaufsicht Bafin ist am Dienstag mit einer Razzia gegen die Betreiber von illegalen Kryptoautomaten vorgegangen. „Dabei wurde Bargeld in Höhe von einer knappen Viertelmillion Euro einbehalten“, teilte die Behörde am Nachmittag mit. An den Automaten in mehreren deutschen Großstädten konnten Bitcoin und andere Kryptowerte gehandelt werden.
Beamte der Bafin seien an 35 Standorten mit Unterstützung von Polizei, Bundesbank und in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Aufsteller vorgegangen, erklärte die Finanzaufsicht. Die rund 60 Einsatzkräfte hätten dabei 13 Automaten beschlagnahmt. Diese seien ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin betrieben worden.
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Das Wechseln von Euro in Kryptowährungen und umgekehrt stellt aus Sicht der Bafin gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und benötigt somit eine Erlaubnis der Finanzaufsicht. „Andernfalls wird das Geschäft illegal betrieben“, erklärte die Bafin.
Illegal handelnde Betreiber würden von Polizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Den Tätern drohe bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.
Der Handel mit Kryptowerten sei mit erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden, warnte die Bafin. Sie hat zudem den Verdacht, dass illegal betriebene Kryptoautomaten zur Geldwäsche genutzt wurden. „Manche Wechselautomaten ziehen Nutzer mit kriminellen Absichten an.“
Auch Kryptoanbieter müssen Kunden überprüfen
Wenn Finanzdienstleister hohe Barbeträge von mehr als 10.000 Euro annehmen, müssen sie die Identität des Kunden feststellen, um Geldwäsche zu verhindern. Dieses Prinzip, das im Fachjargon „Know your customer“ (KYC) genannt wird, gilt für Kryptoanbieter genauso wie für traditionelle Banken und Vermögensverwalter.
„Werden Anhaltspunkte für die illegale Herkunft des Geldes oder der Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung festgestellt, muss dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen gemeldet werden“, betont die Bafin. Tauschautomaten, an denen diese Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden, eigneten sich aufgrund der Anonymität zur Geldwäsche.
Die Mitteilung der Bafin zeigt, dass Kryptoautomaten aus ihrer Sicht nicht grundsätzlich illegal sind. Betreiber benötigen dafür allerdings eine Genehmigung der Finanzaufsicht und müssen ausreichende Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche treffen.
Laut der Branchenplattform Coin-ATM Radar gibt es weltweit mehr als 38.000 Kryptoautomaten, in Deutschland rund 200. Das Handelsblatt hatte bereits 2020 darüber berichtet, dass einige Betreiber in der Bundesrepublik keine Lizenz der Bafin haben – und dass die Finanzaufsicht verstärkt gegen sie vorgehen will.
Hauptziel der Bafin ist es, ein stabiles und integres Finanzsystem in Deutschland zu gewährleisten. Neben der Überwachung von Banken, Versicherern und dem Finanzmarkt versucht die Behörde deshalb auch, unerlaubte Geschäfte aufzuspüren und zu unterbinden.