Erbengemeinschaft: So verkaufen Sie Ihren Erbanteil an einer Immobilie
Frankfurt. Albert Bergmüllers* Eltern starben, als er 64 Jahre alt war. Er blickte auf eine erfolgreiche Karriere als Radiologe zurück, stand kurz vor der Rente. Seine Eltern vermachten ihm ein kleines Mehrfamilienhaus am Stadtrand von München im Wert von vier Millionen Euro. Das Problem: Bergmüller erbte nicht alleine, sondern als Erbengemeinschaft mit seinen beiden Schwestern.
Ob sie verkaufen oder vermieten, war sofort ein Streitpunkt. „Die Erben bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, in der nur gemeinsam über das Erbe entschieden werden kann“, erklärt Carmen Mielke-Vinke, Anwältin für Erb- und Steuerrecht bei Rose & Partner in München. Bergmüller fürchtete einen jahrelangen Rechtsstreit. Er brauchte das Geld nicht, wollte sein Leben genießen – und schlug das Erbe aus.
Doch das hätte er nicht tun müssen. Ein Erbanteil lässt sich nämlich verkaufen. Und es gibt Dritte, die Erben aus der Gemeinschaft herausklagen. Lesen Sie im Folgenden, welche Möglichkeiten Erben haben und mit welchen Abschlägen sie rechnen müssen.