Kolumne Votum: Die Bundesregierung taugt nicht als Vorbild
Die Bundesregierung hat für den Haushaltsplan 2025 mehrere Maßnahmen ersonnen, um eine Lücke im Haushalt von 17 Milliarden Euro unter Umgehung der Schuldenbremse zu schließen – von einigen Politikern stolz als „Kunstgriffe“ bezeichnet. Nun deutet sich an, dass diese Kunstgriffe unter dem Makel der Verfassungswidrigkeit stehen könnten.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden von Anfang an. Damit wiederholen sich die Vorgänge, die bereits im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 2021 bekannt sind, den das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig brandmarkte. Der Bundesrechnungshof warnte schon im Vorfeld.
Auch war es keine Überraschung, als das „neue Wahlrecht“ in Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Weitere Maßnahmen der Bundesregierung, die von den Karlsruher Richtern überprüft wurden, standen nicht hundertprozentig mit der Verfassung in Einklang. Ein fragwürdiges Verhältnis der Bundesregierung zum Grundgesetz wird deutlich.
Sollte eine Bundesregierung nicht den Anspruch haben, mit verfassungsfesten Maßnahmen zu handeln? Wird nicht von den Bürgern im Land Rechtstreue erwartet? Anders als die Bundesregierung haben diese bei Rechtsverstößen persönliche Konsequenzen zu erwarten. So taugt die Bundesregierung nicht als Vorbild. Nicht zu vergessen: Recht lebt von der Akzeptanz.
Michael Stahlschmidt ist Ressortleiter Steuerrecht der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“ und Chefredakteur der Zeitschrift „Der Steuerberater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.