1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Steuern + Recht
  4. Recht
  5. Verbraucherrecht: EuGH beschließt strengere Regeln für Kreditverträge

VerbraucherschutzEuGH stärkt Verbraucherrechte bei Kreditverträgen – Großteil der Darlehen womöglich rechtswidrig

Der EuGH konkretisiert in einem Urteil, welche Angaben die Verträge enthalten müssen. Nahezu alle Verbraucherdarlehen könnten von dem Urteil betroffen sein.Frank Matthias Drost 09.09.2021 - 15:03 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Hintergrund sind mehrere Fälle am Landgericht Ravensburg, bei denen wichtige Angaben fehlten.

Foto: dpa

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kreditverträgen gestärkt. Das höchste Gericht der EU konkretisierte am Donnerstag in einem Urteil, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen. Dazu gehören etwa genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen, wie aus dem Richterspruch hervorgeht.

Auch die Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer „leicht nachvollziehbaren Weise“ angegeben werden (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Nach Einschätzung von Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest hilft das Urteil vielen Schuldnerinnen und Schuldnern weiter. „Die meisten von ihnen können jetzt ihre alten Kreditverträge widerrufen, auch wenn seit Vertragsabschluss schon viele Jahre vergangen sind“, sagte er.

Die an dem Verfahren beteiligte Kanzlei Gansel Rechtsanwälte teilte mit, dass von dem Urteil nahezu alle privaten Verbraucherdarlehen betroffen sind. „Ausgenommen sind lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht, also vor allem Immobilien.“

Hintergrund des EuGH-Urteils sind mehrere Fälle, die am Landgericht Ravensburg verhandelt werden. Mehrere Autokäufer streiten mit der Volkswagen Bank, der Skoda Bank und der BMW Bank darüber, ob sie die mit diesen Banken geschlossenen Kreditverträge über einen Autokauf noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen konnten. Schließlich hätten die Verträge nicht alle erforderlichen Informationen erhalten.

„Historischer Sieg für Verbraucherschutz“

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Christof Lehnen aus Trier betrifft das Urteil „Millionen von Autokrediten“. Die vom EuGH gerügten Fehler fänden sich in allen Verbraucherkreditverträgen aller in Deutschland tätigen Banken seit 2010 wieder.

Lehnen hält das Urteil für einen historischen Sieg zugunsten des Verbraucherschutzes. Es sei gleichzeitig eine Ohrfeige für den Bundesgerichtshof. Er erhalte jetzt die Quittung für eine bankenfreundliche Rechtsprechungspraxis.

Auf mögliche finanzielle Folgen weist Rechtsanwalt Christian Rugen von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte hin. In Deutschland führe der Widerruf des Finanzierungsvertrags im Regelfall nicht nur zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch des Kaufvertrags über den finanzierten Pkw. Die Rückabwicklung beider Verträge führe zu einem Zugewinn des Verbrauchers, den er auf einen Betrag im vierstelligen Bereich taxierte.

Verwandte Themen
Deutschland
Verbraucherschutz
Bundesgerichtshof
Europäischer Gerichtshof
Stiftung Warentest

Mit Agenturmaterial.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt