Dienstwagen: So senken Firmenwagen-Fahrer 2026 die Steuerlast
Berliner Stadtautobahn: Die SPD will die pauschale Besteuerung des Dienstwagens erhöhen. Foto: picture alliance / Robert Schlesinger
Frankfurt. Ob selbstständig oder angestellt, ein Dienstwagen darf auch privat genutzt werden. Dafür fordert der Fiskus jedoch einen Anteil: Die Nutzung muss als sogenannter geldwerter Vorteil versteuert werden.
Bisher können Dienstwagenfahrer zwischen einer pauschalen Besteuerung – der sogenannten Ein-Prozent-Methode – und einem Fahrtenbuch wählen. Die SPD will die pauschale Besteuerung auf 1,5 Prozent anheben. Wie würde das die Entscheidung für die vorteilhafteste Methode beeinflussen? Das hängt von gleich mehreren Faktoren ab.
Das Handelsblatt hat für Sie zusammengestellt, was es bei Dienstwagen steuerlich zu beachten gilt.