Steuerhinterziehung: Was das Finanzamt über Ihr Auslandskonto erfährt
Wer Kapitaleinkünfte auf ausländischen Kontos nicht erklärt, kann Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Foto: imago/Danita DelimontFrankfurt. Internationale Finanzbehörden geben an diesem Wochenende ihr Wissen über deutsche Kapitalanleger an den deutschen Fiskus weiter. Es ist der sechste sogenannte Automatische Informationsaustausch (AIA) seit 2018. Und nach anfänglich 50 Ländern machen jetzt 108 mit – darunter auch solche, die früher als sehr verschwiegen galten, zum Beispiel die Schweiz. Im Ausland Geld zu verstecken, wird damit immer schwieriger.
Sobald das Bundeszentralamt für Steuern die Datensätze erhält, leitet es die Informationen an die Finanzämter der betroffenen Anleger weiter. Diese prüfen, ob die Kapitalerträge bereits angegeben wurden.
„Bei nicht erklärten Kapitalerträgen kennt das Finanzamt kein Pardon“, sagt Ellen Ashauer-Moll, Steuerberaterin und Partnerin in der Kanzlei Rödl & Partner. „Sobald das Finanzamt von den Erträgen erfährt, kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum stehen.“ Wer Erträge aus dem Ausland bewusst oder unbewusst verschwiegen hat, sollte schnell handeln.
Welche Länder liefern Daten?
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht jedes Jahr eine Liste der Länder, mit denen Deutschland den Datenaustausch vereinbart hat. Zu den aktuell 108 Ländern gehören in diesem Jahr auch erstmals die Karibikstaaten Jamaika und Sint Maarten. Liechtenstein, Zypern und die Seychellen waren beispielsweise von Anfang an dabei.