Güterstandsschaukel: Wie Sie mit einem legalen Trick die Erbschaftsteuer umgehen
Frankfurt. Vermögen auf den Ehegatten oder die Kinder zu übertragen ist eigentlich ganz einfach: Man kann es ihnen schenken. Doch sobald sehr große Vermögenswerte übertragen werden, wird Schenkungssteuer fällig.
Mit der sogenannten Güterstandsschaukel lässt sich das umgehen. Dabei wechseln Ehepaare vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung, gleichen – wie bei einer Scheidung – ihren jeweiligen Vermögenszuwachs aus und wechseln dann wieder zurück in den ursprünglichen Güterstand.
Auf den ersten Blick klingt das Vorgehen wie ein windiger Steuertrick. Doch es ist völlig legal. Das haben bereits 2005 die obersten Finanzrichter am Bundesfinanzhof entschieden (Az.: II R 29/02).
Noch dazu kann man mit der Güterstandsschaukel auch Erbschaftsteuer sparen, Pflichtteilsansprüche reduzieren, das Familienvermögen vor Gläubigern schützen und sogar bereits gezahlte Schenkungssteuer zurückholen. Klingt reizvoll? Doch die Sache hat einen Haken.