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SteuerentlastungenHohe Energiepreise: Diese Ermäßigungen plant die Bundesregierung

Steuerentlastungsgesetz, Energiepreispauschale, Energiesteuergesetz – die Regierung will die Folgen von Coronapandemie und Ukrainekrieg für die Bürger abmildern.Jens M. Schmittmann 09.05.2022 - 13:30 Uhr Artikel anhören

Die Regierung will die Energiesteuer befristet absenken, um Bürger und Unternehmen zu entlasten.

Foto: dpa

Frankfurt. Am 27. April 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine durch finanzielle Maßnahmen für die Bürger abzumildern. Nun steht am 12. Mai 2022 das Steuerentlastungsgesetz auf der Tagesordnung des Bundestags. Nach dem Willen der Koalitionäre erfordern erhebliche Preiserhöhungen, wie wir sie derzeit erleben, Maßnahmen der Regierung.

Neben der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Grundfreibetrags sowie dem Vorziehen der Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler plant die Bundesregierung eine einmalige Energiepreispauschale (EPP).

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird von derzeit 9984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Formal werden dadurch zwar alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet. Die Auswirkungen sind für die Bezieher niedriger Einkommen höher. Der Grundfreibetrag war letztmalig mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz vom 1. Dezember 2020 um 2,46 Prozent auf lediglich 9984 Euro angehoben worden, sodass die neuerliche Anhebung den bisherigen Inflationseffekt ausgleicht.

Die Auswirkungen werden allerdings durch die sogenannte „kalte Progression“, also die faktische Erhöhung des Einkommensteuertarifs aufgrund der aktuell weiter stark ansteigenden Inflationsrate, erheblich ausgehebelt werden.

Der Umsetzungsaufwand der rückwirkenden Änderungen ist von den Arbeitgebern zu tragen. So soll der 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzug vom Arbeitgeber korrigiert werden, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist. Davon geht die Bundesregierung aus. Die Art und Weise der Neuberechnung ist nicht zwingend festgelegt.

Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht

Als weitere Entlastung kommt die EPP: An alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen wird die EPP in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Anspruch darauf haben Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten sowie Arbeitnehmer, also weder Rentner noch SGB-II-Bezieher.

Außerdem ist ein Kinderbonus vorgesehen. Das Kindergeld wird im Juli 2022 um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro erhöht. Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergeldes für den Monat Juli 2022 und automatisch durch die zuständige Familienkasse erfolgen. Der Kinderbonus wird bei Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt, sodass insbesondere Bezieher von SGB-II-Leistungen davon profitieren.

Am 13. Mai 2022 berät der Bundestag über eine Änderung des Energiesteuergesetzes. Die Regierung will die Energiesteuer befristet absenken, um Bürger und Unternehmen zu entlasten. Sie wird zunächst befristet für drei Monate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der EU-Energierichtlinie heruntergesetzt. Das wirkt sich bei Benzin in Höhe von 29,55 Cent/Liter und für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter aus. Die Absenkung des Steuersatzes soll in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergegeben werden.

Am selben Tag soll auch das „Neun-Euro-Ticket“ auf den Weg gebracht werden, das nicht nur das Klima, sondern auch die Finanzen der Bürger schonen soll.

Am 1. Juli 2022 tritt bereits die Abschaffung der EEG-Umlage in Kraft, die am 28. April 2022 beschlossen worden ist. Der Wegfall der EEG-Umlage mindert nicht nur die Kosten, sondern auch die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auf Strom und führt zu Umsatzsteuermindereinnahmen, soweit an Verbraucher geliefert wird.

Die Bundesregierung erwartet, dass die gewonnene Kaufkraft zu Mehreinnahmen der Umsatzsteuer in anderen Bereichen in ähnlicher Höhe führen wird, sodass die Haushalte der Länder und Kommunen im Ergebnis nicht belastet werden.

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Jens M. Schmittmann ist Professor an der FOM Hochschule und Chefredakteur der Zeitschriften „Betriebs-Berater“ und „Der Steuerberater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Zeitschrift „Der Steuerberater“.

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