Votum: Die wundersame Vermehrung stiller Reserven
Frankfurt. Man würde denken, dass die Immobilienbranche derzeit auch ohne Zutun des Steuergesetzgebers ausreichend mit eigenen Sorgen zu kämpfen hat. Insbesondere bei Immobilienfonds kommt es aufgrund der schlechten Lage der Branche immer häufiger zu Aussetzungen von Anteilsrückgaben beziehungsweise Liquidationen.
Dies hat den Gesetzgeber jedoch nicht davon abgehalten, durch das sogenannte Wachstumschancengesetz eine weitere Steuerverschärfung einzuführen.
Wenn ein Investmentfonds nunmehr eine Kapitalgesellschaft mit mehrheitlich deutschem Grundbesitz veräußert, soll dies genauso besteuert werden wie die Veräußerung des Grundbesitzes selbst. Der „Share Deal“ wird also zum „Asset Deal“.
Begründet wird dies mit einem vermuteten Missbrauch bei Veräußerung der Anteile anstelle des Grundbesitzes. Was schon deshalb erstaunlich ist, weil die Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften außerhalb des Anwendungsbereichs des Investmentsteuergesetzes typischerweise zu – mindestens – 95 Prozent steuerbefreit ist.
Da es außerdem zu keiner Aufstockung der steuerlichen Buchwerte des Grundbesitzes kommt, werden dieselben stillen Reserven bei der Veräußerung der Immobilie erneut besteuert. Wachstumschancen bringt das allenfalls für den Fiskus.
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Am Ende steht jedenfalls eine steuersystematisch höchst fragwürdige Regelung, die zu erheblichen Belastungen für Immobilienfonds führen kann. Das nutzt mal wieder vor allem einem: der Beraterschaft. Heureka!
Tim Drach ist Partner bei Allen Overy Shearman Sterling LLP und Autor der Fachzeitschrift „Der Steuerberater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.