Votum: Gegen Steuerbetrug im großen Stil braucht es Sonderkommissionen
Sondereinheiten kümmern sich um besonders schwere und umfangreiche Steuerstraftaten.
Foto: ReutersFrankfurt. 2013 richtete die Bayerische Finanzverwaltung die „Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug“ (SKS) ein. Mit der SKS sollte die Aufgabe der Finanzverwaltung, Steuerbetrug zulasten der Gemeinschaft und damit zulasten der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler konsequent aufzudecken und zu ahnden, besser verwirklicht werden.
Die Sondereinheit besteht aus Spezialistinnen und Spezialisten der Steuerfahndung. Sie kümmern sich um besonders schwere und umfangreiche Steuerstraftaten wie Organisierte Kriminalität, gewerbsmäßige Steuerhinterziehung von Banden oder Clans, schwierige Formen sogenannter Umsatzsteuerkarusselle sowie Fälle von Cum-Ex und Cum-Cum. Meistens sind es komplexe Sachverhalte mit internationalen Verflechtungen.
Aber auch die Unterstützung anderer Behörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gehört zu ihren Aufgaben. Seit Gründung der Sonderkommission erzielte sie Mehrergebnisse von insgesamt 1,7 Milliarden Euro. Die Personalstärke ist von anfänglich 60 auf 200 angewachsen.
Es handelt sich um besonders erfahrene und bestens ausgebildete Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, die stetig fortgebildet werden, auch bei Polizei und Bundesfinanzakademie. Aus anderen Bundesländern ist eine derartige Einheit nicht bekannt. Die Berichterstattung über die ‘Ndrangheta-Ermittlungen zeigt, dass der Bedarf auch in den übrigen Bundesländern besteht. Eine Blaupause existiert.
Professor Michael Stahlschmidt ist Ressortleiter Steuerrecht der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“ und Chefredakteur der Zeitschrift „Der Steuerberater“.