Votum: Steuerpolitische Wette
Die sogenannten „Carve-outs“ verändern den Charakter der globalen Mindeststeuer.
Foto: dpaFrankfurt. Als die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das Projekt der globalen Mindeststeuer vorstellte, war die Euphorie im politischen Betrieb groß. Bot sich doch erstmals die Chance, global agierende Konzerne bei der Steuergestaltung zu beschneiden. Konzerne sollen ihre Gewinne nicht mehr in Niedrigsteuerländer überführen können, um sich so der Finanzierung des Gemeinwohls zu entziehen.
Geeinigt wurde sich auf einen Steuersatz von 15 Prozent. „Wir schätzen, dass 200 Milliarden Euro in die Kassen der Staatengemeinschaft zusätzlich fließen“, so Achim Pross von der OECD. Ob es dazu kommt?
Zweifel sind angebracht, was an der Einführung der sogenannten „Carve-outs “ liegt. Das sind substanzbasierte Freibeträge, wonach im Jahr 2023 voraussichtlich ein Gewinn in Höhe von acht Prozent der materiellen Gegenstände und zehn Prozent der Lohnsumme von der Mindeststeuer ausgenommen werden.
Damit ist der Charakter der Mindeststeuer wesentlich verändert worden. Gestartet wurde mit einer Belastung aller Gewinne in Höhe von 15 Prozent, nun betrifft sie nur die Gewinne, die über den „Carve-out“ hinausgehen. Damit wird aus einem Wettbewerb um Buchgewinne nun ein Wettbewerb um Realinvestitionen.
Wird in Niedrigsteuerländern produziert, fallen die dazu erforderlichen sachlichen und personellen Investitionen wegen der „Carve-outs“ nicht mehr unter die Mindeststeuer. Für Unternehmen kann es nun interessant sein, nicht nur Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern, sondern gleich die Produktion.
Professor Michael Stahlschmidt ist Ressortleiter Steuerrecht der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater“ und Chefredakteur der Zeitschrift „Der Steuerberater“.